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18WP Portrait Monika Gr  tters Christof Rieken

Kulturstaatsministerin Grütters fördert bedeutende Kultureinrichtungen in Ostdeutschland mit rund 4 Mio. Euro

10. April 2018

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters (Foto), stellt aus dem Förderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ rund 4 Mio. Euro für bedeutende Kulturvorhaben in den fünf ostdeutschen Bundesländern zur Verfügung.

Monika Grütters erklärte: „Mit dem Programm ‚Invest Ost‘ unterstützen wir hervorragende und überregional bedeutsame Kultureinrichtungen in Ostdeutschland. So erhalten, modernisieren und stärken wir ihre kulturelle Infrastruktur. Damit wollen wir ein möglichst breites Publikum zeitgemäß ansprechen und für unser vielfältiges und reiches Kulturerbe interessieren. Mir ist es wichtig, dass wir dieses Programm auf alle Regionen Deutschlands ausweiten und das Kulturleben insbesondere in der Breite maßgeblich fördern und stärken – und damit umsetzen, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben.“

Bundesmittel sind diesmal für 27 Projekte in Ostdeutschland vorgesehen. Finanziert werden davon u.a.:

• die weitere Modernisierung der Ausstellung im Schloss des Fürst-Pückler-Parks in Branitz/Cottbus. 
• die Sanierung der Bunkerwarte des Historisch-Technischen Museums Peenemünde
• Instandsetzungsarbeiten im Deutschen Hygiene-Museum Dresden
• die weitere Einrichtung des Rüstkammer im Residenzschloss Dresden
• der Abschluss der Modernisierung des Winckelmann-Museums in Stendal
• die Herrichtung des südlichen Kavalierhauses der Welterbe-Stätte Schloss Oranienbaum sowie
• die denkmalgerechte Sanierung und Ausstattung des UNESCO-Welterbes Haus am Horn in Weimar.

Mit dem Förderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2004 die dortige Kulturarbeit. In dieser Zeit hat der Bund rund 83 Mio. Euro für herausragende Kultureinrichtungen und -projekte bereitgestellt. Die Bundesmittel werden in mindestens gleicher Höhe durch Länder, Kommunen und Dritte kofinanziert.