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Amtsgericht Magdeburg: Hauptverhandlung vor dem Strafrichter

Magdeburg, den 11. April 2018

Heute hat das Amtsgericht Magdeburg einen 1973 in Magdeburg geborenen und nicht vorbestraften Mann wegen antisemitischer Äußerungen in drei Fällen auf dem jüdischen Friedhof in der Innsbrucker Straße in Magdeburg , teilweise u.a. in Tateinheit mit Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 17. Mai 2017 zunächst von dem Balkon der nahen Wohnung eines Freundes und später auf dem Friedhof drei Besucher mit antisemitischen Äußerungen wie "Judenschweine" beschimpft, ihnen gedroht und einen Besucher auch gegen die Stele eines Grabmals gestoßen hat, so dass sich dieser Besucher eine Schürfwunde zuzog. Außerdem hat sich das Gericht nach heutiger Beweisaufnahme durch Vernehmung von fünf Zeugen davon überzeugt, dass der Angeklagte auch mehrfach den Hitlergruß öffentlich gezeigt hat, was ihm verboten war.

Das Gericht glaubte den drei Besuchern des Friedhofs , die die Angaben des Angeklagten widerlegen. Dem Freund des Angeklagten glaubte das Gericht auch nicht. Das Gericht hielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten für tat- und schuldangemessen. Das Gericht setzte die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung aus. Innerhalb der dreijährigen Bewährungszeit hat der Angeklagte 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, andernfalls droht ihm ein Bewährungswiderruf.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.