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Magdeburg / ST - Nach Grundsteuer-Urteil: Eigentümer und Mieter können abwarten

Magdeburg, 12. April 2018

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Grundsteuer, erreichen unsere Finanzämter in Sachsen-Anhalt täglich etliche Anfragen interessierter Bürgerinnen und Bürger. Sie wollen wissen, was sie nun unternehmen müssen.

 

Landesfinanzminister André Schröder (Foto): „Grundstückseigentümer und Mieter müssen nichts unternehmen! Jetzt ist zunächst der Gesetzgeber am Zug. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben klar gesagt, dass der Gesetzgeber bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung treffen muss. Bei der Umsetzung dieser neuen Regelung haben die Richter den Behörden eine Frist bis Ende 2024 gesetzt. Spätestens dann werden die örtlichen Behörden jeden Grundstückseigentümer und Mieter informiert haben, wieviel Grundsteuer zu zahlen ist.


Schon heute dürfte das Thema die deutschen Finanzminister bei ihrem regulären Treffen in Berlin beschäftigen. Das Bundesfinanzministerium hatte unmittelbar nach dem Urteil angekündigt, die Neuregelung gemeinsam mit den Ländern zügig anzugehen.“

 

 

Hintergrund:

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.April 2018:

„Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom heutigen Tage für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.“

Allein in Sachsen-Anhalt haben Städte und Gemeinden im Jahr 2016 etwa 251 Millionen Euro und im Jahr 2017 ungefähr 258 Millionen Euro an Grundsteuern eingenommen. Wenn die neue Regelung bei der Grundsteuer in Kraft ist, müssen die Finanzämter in Sachsen-Anhalt ca. 1,1 Millionen wirtschaftliche Einheiten im Land neu bewerten.