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Wulf Gallert

Fraktion DIE LINKE: Urteil des Eurpäischen Gerichtshofes schafft Klarheit für Kirchen und Arbeitnehmer/innen

Magdeburg - 17. April 2018

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Arbeitsrecht kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland erklärt der religions- und europapolitische Sprecher Wulf Gallert (Foto):

„Der Europäische Gerichtshof hat in dem vorliegenden Fall dankenswerterweise für Klarheit gesorgt, wozu die Rechtsprechung in Deutschland vorher nicht in der Lage war. Es wurde klargestellt, dass kirchliche Arbeitgeber nur dann eine konfessionelle Bindung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlangen dürfen, wenn dies für die Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig ist. 

Dieses Urteil schafft vor allem in Ostdeutschland eine verbesserte Situation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da vor allem hier einer hohen Zahl an kirchlichen Arbeitgebern eine vergleichsweise geringe Zahl konfessionell gebundener Bewerberinnen und Bewerber gegenüber steht. 

Festzustellen bleibt aber auch, dass im unmittelbaren Bereich der Verkündung den Kirchen weiterhin das Recht zusteht, auf die Zugehörigkeit zur entsprechenden Konfession zu beharren. 

Insofern ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für beide Seiten vorteilhaft, da es Klarheit in dieser bislang gesellschaftlich strittigen Frage schafft.