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Bundestag

Heute im Bundestag: Grundsteuer-Neuregelung mit Hochdruck

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 18. April 2018
  1. Grundsteuer-Neuregelung mit Hochdruck
  2. Klärung energiepolitischer Fragen
  3. Stuttgart 21: Bahnchef will weiterbauen
  4. Umgang mit Wölfen umstritten
  5. Glaser und Münz erneut vorgeschlagen
  6. AfD schlägt erneut Marcus Bühl vor


01. Grundsteuer-Neuregelung mit Hochdruck

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) An einer Neuregelung der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist wird "mit Hochdruck" gearbeitet. Dies erklärten Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses. Das Gericht hatte für die Neuregelung eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Administrierbar sein soll die neue Grundsteuer bis 2025. Das Gericht habe breiten Spielraum für eine Neuregelung eingeräumt, stellte die Regierung fest und sicherte zu, die Grundsteuer werde auch in Zukunft den Kommunen als wichtige Einnahmequelle erhalten bleiben.

Grundsätzlich kritisch zur Grundsteuer äußerte sich die AfD-Fraktion. Ihr Sprecher erwartet von der Neuregelung eine Substanzbesteuerung und ein "Bürokratie-Monster". Dabei handele es sich um ein vergleichsweise marginales Aufkommen, dass wegen der Umlage auf die Mieter noch Einfluss auf die Mietpreise habe, wie zum Beispiel in Berlin zu sehen sei.

Andere Fraktionen und die Bundesregierung widersprachen der AfD-Fraktion. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es, die Grundsteuer sei eine wichtige kommunale Einnahmequelle. Auch die SPD-Fraktion bezeichnete die Grundsteuer als für die Kommunen unverzichtbar. Die Bundesregierung erklärte, mit einem Aufkommen von jährlich 14 Milliarden Euro sei die Grundsteuer für die Kommunen eine bedeutende Einnahmequelle. Die Fraktion Die Linke wollte von der Regierung wissen, ob eine reine Bodenwertsteuer nach dem Urteil nicht mehr möglich sei. Von der Regierung hieß es, sie halte an einer Grundsteuer, die Boden und Gebäude einbeziehe, fest.

Die FDP-Fraktion wollte wissen, wie sichergestellt werden könne, dass es für niemanden eine Grundsteuererhöhung geben werde, wie der Finanzminister zugesagt habe. Außerdem wurden Zweifel geäußert, ob die Informationstechnologie (IT) der Finanzbehörden auf eine Neuregelung vorbereitet sei. Hier bestehe ein "größeres Gefahrenpotenzial". Die SPD-Fraktion erwiderte, eine solche Äußerung des Bundesfinanzministers gebe es nicht. Auch von der Bundesregierung wurde darauf verwiesen, dass die Neuregelung der Grundsteuer "aufkommensneutral" erfolgen solle.

Wie die Bundesregierung betonte auch die CDU/CSU-Fraktion den Spielraum, den das Gericht dem Gesetzgeber bei der Neuregelung gelassen habe. Mit Blick auf das von den meisten Bundesländern favorisierte "Kostenwertmodell" sagte ein Sprecher der Fraktion, die vom Gericht gesetzte Frist für die Administrierbarkeit bis 2025 könne nicht eingehalten werden, wenn die Umsetzung dieses Modells tatsächlich zehn Jahre dauern sollte. Die Bundesregierung antwortete, bisher gebe es keine Festlegung auf ein bestimmtes Modell. Bei der Neuregelung sei wichtig, dass sie administrierbar sei. Andernfalls drohe eine "grundsteuerfreie Zeit". Die Bundesregierung erwartet, dass die Grundeigentümer im Zusammenhang mit der Neuregelung eine Steuererklärung werden abgeben müssen.




02. Klärung energiepolitischer Fragen

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung strebt in mehreren konfliktträchtigen energiepolitischen Fragen noch vor der Sommerpause eine Einigung an. Zum einen halte sie an dem Ziel fest, bis Ende Juni 2018 Regeln für den Umgang mit eventuellen Schäden entworfen zu haben, welche Kraftwerksbetreibern durch ein vorzeitiges Ende ihrer Werke entstehen. Dies bekräftigte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags. Anlass dafür hatte das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil vom 6. Dezember 2016 gegeben; darin hatten die Richter Energiekonzernen das Recht auf eine Entschädigung für den vorzeitigen Atomausstieg zugebilligt. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 festlegen, wie dies geschehen soll. Das Thema sei auch während der jüngsten Kabinettsberatungen in Meseberg auf dem Tisch gewesen, sagte der Regierungsvertreter.

Wie aus dem Ministerium verlautet, werden dazu mehrere Optionen diskutiert, die von einer Verlängerung der Laufzeiten einzelner Kraftwerke bis hin zu einem finanziellen Ausgleich reichen. Bei Letzterem gehe es dabei um eine angemessene Entschädigung, nicht um einen vollen Wertersatz. Während Vertreter der Koalitionsfraktionen im Ausschuss auf ein Einhalten der Juni-Frist drangen, nutzte die AfD-Fraktion das Thema, um auf ihre Position bei der Energiewende hinzuweisen; letztere sei überstürzt und ideologiegetrieben. Ein Vertreter der FDP-Fraktion kritisierte im Einklang mit Vertretern anderer Fraktionen die Zögerlichkeit der vorausgegangenen Regierung - ein Vorwurf, zu dem der Vertreter der jetzigen Regierung nicht Stellung nehmen wollte. Die Linksfraktion zeigte sich irritiert, dass eine Laufzeitverlängerung offenbar doch wieder zur Diskussion stehe, während eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen forderte, sich auf einen finanziellen Ausgleich für die betroffenen Konzerne festzulegen.

Zum anderen geht es um die Frage einer EEG-Umlage für Strom zum Eigenverbrauch aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Seit 1. Januar 2018 zahlen alle Betreiber von KWK-Neuanlagen die volle EEG-Umlage - dadurch ist die Stromrechnung nicht nur für viele Unternehmen, sondern auch für private Hauseigentümer teils empfindlich gestiegen. Vorausgegangen waren wechselnde Vorgaben. Nun sei die Bundesregierung auf der Zielgeraden für eine verlässliche Neuregelung, sagte der Ministeriumsvertreter. Neben den inhaltlich geplanten Änderungen sei auch eine Minimierung des bürokratischen Aufwands im Gespräch: Anlagen könnten in bestimmte Typen-Kategorien eingeordnet werden, anstatt sie einzeln zu prüfen. Die EEG-Neuregelung soll nach dem Wunsch des Ministeriums rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten.

Schließlich äußerte sich der Minsteriumsvertreter auf einen Impuls aus der Linksfration hin auch zu geplanten Änderungen für Bürgerenergiegesellschaften. Die Sonderregeln für diese Gesellschaftsform bei Ausschreibungen sind so ausgestaltet, dass sie einen Missbrauch begünstigen. Nun sei man bestrebt, ebenfalls bis Ende Juni 2018 eine Neuregelung zu fassen. "Wir sehen Handlungsbedarf", sagte der Vertreter.




03. Stuttgart 21: Bahnchef will weiterbauen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Nach Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG (DB AG), Richard Lutz, ist trotz der Erhöhung der Kosten für das Bahn-Projekt "Stuttgart 21" die Vorteilhaftigkeit der Projektfortführung aufgrund der hohen Abbruchkosten auch weiterhin gegeben. Die Kosten für den Abbruch des Projektes bezifferte Lutz am Mittwoch vor dem Verkehrsausschuss mit sieben Milliarden Euro. Im Jahr 2013 hätten diese Kosten noch bei zwei Milliarden Euro gelegen. Der Anstieg sei damit zu begründen, dass innerhalb dieser Zeit zusätzliche Baukosten entstanden und weitere Verträge mit Bauauftragnehmern abgeschlossen worden seien. Die Frage, ob es auch heute noch sinnvoll sei, weiterzubauen, sei noch viel stärker als im Jahr 2013 mit Ja zu beantworten, betonte der Bahnchef. Dies sei unabhängig von der Frage, ob es für die DB AG vertraglich eine Möglichkeit gebe, aus dem Vertrag auszusteigen.

Lutz räumte zugleich ein, wäre bei Projektstart im Jahr 2009 bekannt gewesen, wie sich die Kosten bis heute entwickelt haben, wäre man zu der Feststellung gelangt, "dass die Wirtschaftlichkeit des Projektes nicht gegeben ist". Bei einem laufenden Projekt müsse jedoch betrachtet werden, welche Kosten in Zukunft für eine Fortführung oder ein Abbruchszenario anfallen würden.

Ronald Pofalla, Vorstand für Infrastruktur bei der DB AG, sagte vor den Abgeordneten, die derzeitige Kostenprognose für das Projekt liege bei 7,7 Milliarden Euro. Zuzüglich eines Risikopuffers liege der Finanzierungsrahmen bei 8,2 Milliarden Euro. 2013 habe der Finanzierungsrahmen bei 6,53 Milliarden Euro gelegen und damit auch schon zwei Milliarden Euro über den anfangs festgelegten Maximalkosten. Noch im zweiten Quartal des Jahres 2017 sei von einer Kostenprognose in Höhe von 6,5 Milliarden Euro ausgegangen worden. Kostentreiber, so Pofalla, seien Risiken aus Vergaben, Bauverzögerungen und geologische Probleme.

Das genutzte Verfahren zum Tunnelbau im quellfähigen Gestein Anhydrid nannte Pofalla "teuer, aber sicher". Mit dem vom Tunnelbauexperten Professor Walter Wittke entwickelten und betreuten Verfahren seien auf anderen Baustellen gute Erfahrungen gemacht worden, sagte der Bahn-Vorstand. Mit der Inbetriebnahme des neuen Bahnhofes rechnet er nach eigener Aussage im Jahr 2025. Die Neubaustrecke Wendlingen - Ulm werde deutlich eher fertiggestellt sein.

Auf die Frage aus dem Kreis der Abgeordneten, welche Kostenrisiken noch in dem Projekt schlummern würden, sagte der DB AG-Vorstandsvorsitzende, er wolle nicht über eventuelle zusätzlich Kostensteigerungen spekulieren. Es gehe jetzt vielmehr darum, das Projekt konsequent "so wirtschaftlich wie möglich und so schnell wie möglich" umzusetzen, betonte Lutz. Pofalla sagte, die vorgelegten Prognosen beruhten "auf dem heutigen Kenntnisstand".




04. Umgang mit Wölfen umstritten

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/suk) Soll der Wolf in Deutschland wieder gejagt werden und würde dies die Situation von Weidetierhaltern verbessern? In diesen Fragen sind sich Experten und Politiker extrem uneins. Dies wurde deutlich in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. So besteht bereits Unklarheit über die Zahl der in Deutschland lebenden Wölfe.

Grundlage der Sachverständigenanhörung waren verschiedene Anträge von AfD (19/594), FDP (19/584), Die Linke (19/581) und Grünen (19/589), die zwar alle für einen Herdenschutz plädieren, in der Frage des Jagdrechts aber unterschiedliche Positionen vertreten.

Nicole von Wurmb-Schwark von ForGen - Forensische Genetik und Rechtsmedizin in Hamburg am Institut für Hämatopathologie Hamburg sagte, es gebe in Deutschland eine "stabile Population" von Wölfen. Die Sorge um ihren Erhalt sei derzeit "eher gering". Die steigende Population führe zu einer zunehmenden Verpaarung mit Hunden; hier müsse die Datenlage verbessert werden, um Weidetierhalter entschädigen zu können.

Eberhard Hartelt vom Deutschen Bauernverband sagte, das Thema Wolf werde polarisierend und emotional diskutiert. Man müsse dabei die Ängste der Tierhalter und der Menschen im ländlichen Raum "ernst nehmen". Es brauche "mehr Offenheit und Ehrlichkeit", wenn es um Probleme mit dem Wolf gehe. In Deutschland würden Anfang des Jahres 2018 mehr als 1.000 Wölfe leben, dies sei ein "günstiger Erhaltungszustand". Es dürfe nicht länger einen "uneingeschränkten Freilandversuch zu Gunsten des Wolfes geben" - vielmehr sei ein "Management der Wölfe" nötig.

Helmut Damman-Tamke wies für den Deutschen Jagdverband darauf hin, dass die Zahl der Wölfe in Deutschland "exponentiell" wachse; die Politik habe diese "Dynamik" aber "nicht erkannt". Angesichts des guten Zustands der Art nicht gegen "eine Überführung des Wolfes in das Jagdrecht". Dies würde keine automatische Bejagung bedeuten, es gebe auch die Möglichkeit einer ganzjährigen Schonzeit.

Ilka Reinhardt vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland plädierte dafür, von Ländern wie Polen, Italien und Spanien zu lernen, in "denen der Wolf nie weg war". Dort funktioniere der Herdenschutz; bei diesem Thema gebe es in Deutschland "Nachholbedarf". Das Schießen der Tiere nütze nichts; sie dürften gar nicht erst lernen, "dass Schafe lecker sind". Mit einer Bejagung sei den Schafhaltern nicht geholfen; diese würde die Konflikte nicht minimieren. Schon jetzt sei eine Entnahme einzelner Tiere möglich.

Prof. Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung führte aus, der Wolf sei sowohl durch das Berner Übereinkommen als auch eine europarechtliche Richtlinie geschützt. So solle ein günstiger Erhaltungszustand erreicht werden. Sei dieser Zustand erreicht, komme "theoretisch auch eine Bejagung wieder in Betracht". So sei die Lage derzeit aber nicht: Für einen günstigen Erhaltungszustand sei eine "Minimumpopulation" von 1.000 erwachsenen Tieren nötig. Derzeit gebe es in Deutschland aber nur 150 erwachsene Wölfe. Daher stelle sich die Frage nach der Jagd "gegenwärtig nicht".

Wernher Gerhards betonte für den Verein Sicherheit und Artenschutz, man werde über die Zahl der Wölfe in Deutschland "amtlich falsch informiert" - die Angaben reichten von 150 bis rund 700 Tiere. Man müsse aber von circa 1050 Exemplaren ausgehen. Das Wolfsmanagement gehöre "sofort" in das Bundesjagdgesetz. Zudem brauche es, um die Schäden einschätzen zu können, die die Tiere anrichteten, eine Aktualisierung des Wolfsmonitorings. Es müsse regelmäßige "Wolfstreibjagden" geben, bei der die Tiere "nicht totgeschossen", sondern "erschreckt werden" sollten.

Hilmar Freiherr von Münchhausen von der Deutschen Wildtier Stiftung nannte den Wolf eine "Bereicherung der Artenvielfalt" und plädierte für Sachlichkeit. Weidetierhalter benötigten "Solidarität"; denkbar seien "spezielle Förderprogramme". An ihrer "desolaten Situation" sei aber nicht der Wolf schuld, sondern die schlechten Rahmenbedingungen.

Für die Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde wies Frank Hahnel darauf hin, dass Herden momentan mit Elektrozäunen und Herdenschutzhunden geschützt würden. Die Kosten dafür träfen die Schäfer, die ohnehin eine Berufsgruppe mit geringem Einkommen seien, hart. Sie würden die "Landschaft, die Sie lieben" pflegen, würden für die Dienstleistungen und gesellschaftlichen Aufgaben aber nicht angemessen entlohnt werden. Hahnel sprach sich für eine Weidetierprämie aus.

Dafür ist auch Andreas Schenk vom Bundesverband Berufsschäfer. Er forderte zudem ein Kompetenzzentrum Herdenschutz und bundeseinheitliche Standards im Umgang mit dem Wolf, dafür müsse die Bundesebene Verantwortung übernehmen. Für einen guten Herdenschutz brauche es mehr Forschung und den Austausch von Praktikern sowie eine technische Weiterentwicklung.




05. Glaser und Münz erneut vorgeschlagen

Haushalt/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion schlägt erneut Albrecht Glaser und Volker Münz als Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes vor. Dies geht aus einem Wahlvorschlag der Fraktion (19/1706) hervor. Die Wahl im Plenum ist für Donnerstag vorgesehen. Die beiden Sitze der AfD in dem Gremium sind vakant. Glaser und Münz konnten in bisher zwei Versuchen keine Mehrheit erringen.




06. AfD schlägt erneut Marcus Bühl vor

Haushalt/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/SCR) Die AfD schlägt erneut Marcus Bühl als Mitglied des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung vor. Dies geht aus einem Wahlvorschlag der Fraktion (19/1705) hervor. Die Wahl ist für Donnerstag vorgesehen. Der Sitz der AfD in dem Gremium ist vakant. Bühl war bei zwei vorherigen Anläufen gescheitert.


Foto: Bundesregierung / Bergmann