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Bad Schmiedeberg: Strukturförderung im Osten auch nach Auslaufen des Solidarpaktes II nötig

Magdeburg, 18. April 2018

In Bad Schmiedeberg sind heute auf Einladung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (Foto)

die Regierungschefin und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder zu ihrer 45. Regionalkonferenz zusammengekommen. An der Konferenz nahmen auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Länder, Christian Hirte, teil. Sachsen-Anhalt hat derzeit den Vorsitz der Ost-Ministerpräsidentenkonferenz inne.

 

Die ostdeutschen Länder haben in Bad Schmiedeberg ihre Position zu wichtigen Politikfeldern wie der gesamtdeutschen Strukturförderung, dem Breitbandausbau, dem Strukturwandel in den Braunkohleregionen und der Entlastung der ostdeutschen Länder von der Finanzierung der Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR abgesteckt. „Die ostdeutschen Länder haben in den vergangen Jahrzehnten deutliche Fortschritte in der wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklung gemacht. Dennoch wird es auch mit Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 gravierende Unterschiede zum Westen geben. Der Osten braucht also auch nach 2020 Strukturförderung. Dafür müssen heute die Weichen gestellt werden“, betonte Haseloff.

 

Zu den Themen der Konferenz:

 

Gesamtdeutsche Strukturförderung

Die Ost-Länder begrüßen die in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene vereinbarte Zielsetzung ein gesamtdeutsches Fördersystem zu entwickeln und dabei insbesondere die flächendeckende Strukturschwäche in den ostdeutschen Bundesländern zu überwinden. Sie betonen, dass die Unterstützung des Aufholprozesses der ostdeutschen Wirtschaft das zentrale Ziel bei der Weiterentwicklung der Strukturförderung sein muss. Dazu muss nach Sicht der Regierungschefin und der Regierungschefs der neuen Länder die derzeitige Fördermittelausstattung der ostdeutschen Länder in einem künftigen gesamtdeutschen System mindestens erhalten bleiben. Die Strukturförderung für den Osten darf nicht zu Gunsten einzelner schwächerer Regionen in strukturstarken Ländern oder der Altschuldenhilfe für die Kommunen geschmälert werden. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ soll für eine breitere Verwendung geöffnet werden. Die vereinbarte Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ist schnellstmöglich einzusetzen und die Ost-Länder müssen darin angemessen vertreten sein.

 

Über die Strukturförderung hinaus müssen hinsichtlich der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse alle Aspekte der Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung der Herausforderungen des demografischen Wandels und in Weiterführung der Demographiestrategie des Bundes in den Blick genommen werden. Um verschiedene Unterstützungsansätze und –instrumente für den ländlichen Raum zu erproben, z. B. Flexibilisierungen im Bau-, Planungs- und Ordnungsrecht, wird die Einsetzung von Modellregionen als geeignet erachtet. In der Kommission sind Vorschläge für solche Modellregionen und die notwendigen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln. In den Modellregionen sollen passgenaue Strategien entwickelt werden, um den demografischen Wandel zu gestalten. Diese Strategien sollen durch die regionalen und lokalen Akteure vor Ort gemeinsam gestaltet werden.

 

Strukturwandel in den Braunkohleregionen

Die ostdeutschen Länder stimmen mit dem Bund überein, dass vor der schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung zunächst die notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und strukturpolitischen Rahmenbedingungen zu ermitteln sind. Erst danach kann die Benennung eines konkreten Ausstiegsdatums erfolgen. Notwendig ist die zugesagte finanzielle Absicherung des Strukturwandels u. a. durch einen Fonds aus Bundesmitteln. Ausdrücklich begrüßt wird die Zusage des Bundes, sich über 2022 hinaus an der Sanierung der Braunkohlealtlasten zu beteiligen. Die Länder erwarten jedoch über die Braunkohle hinaus auch bei den übrigen ökologischen Altlasten eine substanzielle Beteiligung des Bundes.

 

Mobilfunkversorgung und Breitbandausbau

Die ostdeutschen Länder begrüßen die Erarbeitung einer Gesamtstrategie des Bundes mit den Ländern. Dabei muss es nach Auffassung der Ost-Länder zum einen darum gehen, zügig weiße Flecken in der Mobilfunkversorgung zu schließen und zum anderen muss der 5G-Infrastrukturaufbau beschleunigt werden. Die neuen Länder erwarten bei der Auswahl von 5G-Modellregionen angemessen berücksichtigt zu werden. Um den Breitbandausbau insbesondere im Osten zu beschleunigen, halten die Ostländer eine Vereinfachung der Bundesförderung für dringend geboten. Zudem sollten die Länder die Möglichkeit erhalten, den in der Förderrichtlinie des Bundes geforderten Eigenanteil der Kommunen zu übernehmen, ohne das dies zu einer Kürzung der Fördermittel führt. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur in Ostdeutschland muss nach Auffassung der Länder mit ausreichend Fördermitteln begleitet werden. Hierfür ist eine Anhebung der Fördersätze durch den Bund notwendig.

 

Medizinische Versorgung

Die Regierungschefin und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder begrüßen, dass der Bund den Masterplan Medizinstudium 2020 zügig umsetzen will. Wichtig aus Sicht des Ostens sind dabei vor allem die Stärkung der Allgemeinmedizin und eine Landarztquote. Da die Umsetzungskosten des Masterplans nicht von den Ländern allein zu tragen sind, sollte sich der Bund angemessen beteiligen. Ziel muss aus Sicht der Ostländer die Sicherstellung einer guten, flächendeckenden medizinischen und pflegerischen Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger einschließlich einer guten Erreichbarkeit der Angebote sein.

 

Teilhabe am Arbeitsmarkt

Die ostdeutschen Länder begrüßen die Festlegung, ein neues und unbürokratisches Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ zu schaffen und dessen Finanzierung durch die Ermöglichung des Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern sowie durch eine Erhöhung des Eingliederungstitel um vier Mrd. Euro zu sichern.

 

Verteilung von Bundesbehörden

Die Ostländer haben erneut auf die unterdurchschnittliche Anzahl von Bundesbehörden und EU-Institutionen in den ostdeutschen Flächenländern verwiesen und daher die Bundesregierung gebeten, den Osten bei der Vergabe der Standorte der Niederlassungen der neuen Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen, bei der Festlegung des Sitzes des Fernstraßenbundesamtes sowie bei der Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Wald und Holz zu berücksichtigen. Zudem erwarten sie, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages umgesetzt und ein weiterer Senat des Bundesgerichtshofes in Leipzig eingerichtet wird.

 

Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Investitionen in Bildung

Die Regierungschefin und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder setzen sich für eine schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarten Maßnahmen für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Wichtig ist hier vor allem die vorgesehene Unterstützung des Bundes bei der Entlastung der Eltern bis hin zu zur Abschaffung der Elternbeiträge für die Kitas. Hervorzuheben sind darüber hinaus die zugesagten Investitionen in bessere Bildung wie die digitale Ausstattung von Schulen. Der Abschluss des Digitalpaktes Schule zwischen Bund und Ländern muss jetzt schnell gelingen. Die ostdeutschen Länder weisen darauf hin, dass die Einlösung der finanziellen Zusagen des Bundes eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung ihrer Vorhaben in diesen Bereichen ist.

 

Entlastung der ostdeutschen Länder bei der Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR

Die Ausgaben für die Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR haben 2016 bereits 2,65 Mrd. € erreicht. Damit wird ein Großteil der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen aufgezehrt, der eigentlich zum Abbau des infrastrukturellen Nachholbedarfs und der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft in den ostdeutschen Ländern vorgesehen war. Die ostdeutschen Länder begrüßen daher die Zusage des Bundes hier schrittweise einen höheren Anteil an der Finanzierung der Sonderversorgungssysteme zu übernehmen. Angesichts des Auslaufens des Solidarpaktes II sprechen sie sich jedoch dafür aus, dass die Erhöhung des Bundesanteils möglichst rasch erfolgt und sich nicht über einen längeren Zeitraum erstreckt.