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Bundestag

Heute im Bundestag: Kosten der Polizeieinsätze beim Fußball

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 19. April 2018
  1. Keine Kenntnisse über neue Cyber-Attacken
  2. FDP will Fahrverbote verhindern
  3. Kosten der Polizeieinsätze beim Fußball
  4. Versuche der Desinformation thematisiert
  5. Haftstrafen wegen linksextremer Straftaten


01. Keine Kenntnisse über neue Cyber-Attacken

Ausschuss Digitale Agenda/Ausschuss

Berlin: (hib/fla) Die Bundesregierung hat zurückhaltend auf die jüngsten Warnungen aus den USA und Großbritannien vor neuen Cyber-Attacken reagiert. Dem Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) lägen derzeit keine neuen Erkenntnisse aus Deutschland vor, hieß es am Mittwoch in einer Sitzung des Bundestagsausschusses für Digitale Agenda unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Hansjörg Durz (CSU). Insbesondere gebe es gegenwärtig keine neuen Hinweise, dass Geräte in der Bundesverwaltung betroffen seien.

Ob die jüngsten Warnungen zu Cyber-Angriffen doch für Deutschland zutreffen könnten, werde im Cyber-Abwehrzentrum des BSI weiter untersucht. Es lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass es sich um einen bestimmten Angreifer handeln könne.

Die neuerlichen Warnungen enthielten technisch nichts Neues, was nicht schon länger bekannt gewesen sei. Nach der Aufdeckung der Cyber-Angriffe von 2015 seien die Schwachstellen vor allen in alten, schlecht gewarteten Systemen ausgemacht worden. Davor sei in den Jahren 2016 und 2017 mehrfach gewarnt worden. Inzwischen sei von allgemeinen Warnungen auf individuelle Ansprache zu möglichen Zugriffen auf Netzkomponenten wie Router, Switches oder Firewalls übergegangen worden.

Zudem befasste sich der Ausschuss mit möglichen Manipulationen und Datenverstößen in sozialen Netzwerken. Der Umfang des illegalen Umgangs mit Daten, wie er beim Cambridge-Analytica-Skandal offenbar wurde, sei umfangreicher, als bisher angenommen. In Wirklichkeit stehe die Tür weit offener. Auf Unverständnis stieß die Aussage von Facebook-Chef Mark Zuckerberg, dass sein Unternehmen mehrere Jahre brauchen werde, um den Datenschutz zu verbessern. In solchen Branchen seien schließlich Jahre geradezu eine Ewigkeit.

Die Bundesregierung will die Nutzer verstärkt darüber informieren, wie sie sich in den Einstellungen besser gegen unerwünschten Umgang mit ihren Daten schützen können. Dazu werde eine Aufklärungsoffensive zu Nutzerrechten angestoßen, bei der auch konkrete Musterschreiben angeboten würden. Verwiesen wurde auf die am 25. Mai in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung, die zu einer weitgehenden Vereinheitlichung des Datenschutzrechtes besondere beim Schutz persönlicher Daten führen werde. Es handle sich um ein scharfes Instrument.

Im Ausschuss wurden insbesondere Forderungen nach mehr Transparenz der Unternehmen laut. Aus Sicht des Datenschutzes sollte es denn auch eine Stelle geben, die die Algorithmen überprüft, die von Firmen wie Facebook, Twitter oder WhatsApp verwandt würden. Zwar sei richtig, dass es dabei auch um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse gehe, weshalb für die Kontrolle eine neutrale Stelle vonnöten sei. Dies sei unerlässlich, hieß es auch mit Blick auf das autonome Fahren. Rechtzeitig müsse geklärt und geregelt werden, was die Black Box in solchen Fahrzeugen erfasse.

Prof. Simon Hegelich von der Hochschule für Politik sagte den Ausschussmitgliedern, seiner Meinung nach sei die letzte Bundestagswahl nicht mittels sozialer Netzwerke manipuliert worden. Generell habe sich die Kommunikationsstruktur radikal verändert, was auch zu einer ziemlichen Veränderung der Demokratie führen werde. Immer mehr Menschen, insbesondere Jüngere, nutzten das Netz, um sich über das politische Geschehen zu informieren.




02. FDP will Fahrverbote verhindern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Um drohende Fahrverbote zu verhindern müssen aus Sicht der FDP-Fraktion "intelligente Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten" ergriffen werden. Einen dahingehenden Antrag der Liberalen (19/1695) berät der Bundestag am Donnerstagabend in erster Lesung. Die Bundesregierung wird in der Vorlage aufgefordert, einen realistischen Zeitplan zur Einführung der vorgesehenen Programme zur Nachrüstung von Dieselbussen und der Digitalisierung des Verkehrs entsprechend dem Sofortprogramm "Saubere Luft" vorzulegen. Zudem müssten "im Sinne des Verursacherprinzips" die Autohersteller, die Fahrzeuge mit Betrugssoftware ausgeliefert haben, ohne Einschränkung in die Pflicht genommen werden, die betroffenen Fahrzeuge auf eigene Kosten umzurüsten. Führt eine solche Umrüstung zu einem höheren Kraftstoffverbrauch muss es nach Ansicht der FDP "einen Vertrauensschutz für die getäuschten Verbraucher bei der Kfz-Steuer" geben.

Um die infrage kommenden Maßnahmen nicht nur nach Maßgabe ihrer Wirksamkeit, sondern auch ihrer Wirtschaftlichkeit umzusetzen, soll die Regierung laut der Vorlage "Luftreinhaltepläne auf Basis von Kosten-Wirksamkeits-Analysen entwickeln". Außerdem wird die Bundesregierung von der FDP-Fraktion aufgefordert, den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen, damit moderne Technologien, wie das vernetzte Fahren, schnell umgesetzt werden können und die innerstädtischen Verkehre weiter verflüssigt werden.

Die Abgeordneten verweisen zur Begründung ihrer Initiative auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Februar 2018, wonach die Kommunen dazu verpflichtet seien, "durch geeignete Maßnahmen in ihren Luftreinhalteplänen den Zeitraum von Überschreitungen der geltenden Stickstoffoxid-Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten". Darüber hinaus hätten die Richter festgestellt, dass Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge in Ausnahmefällen eine geeignete Maßnahme darstellen könnten, diese aber nicht zwingend seien und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Beachtung finden müsse, schreibt die FDP-Fraktion.

Folge dessen sei, dass mehrere Städte in Deutschland für bestimmte Hauptverkehrsstraßen nun solche Fahrverbote planen würden. Die Auswirkungen auf die Halter von Dieselfahrzeugen spiegeln sich nach Ansicht der Liberalen bereits jetzt in einem immensen Wertverlust der gekauften Fahrzeuge wieder. "Die Einführung von Fahrverboten würde erhebliche individuelle und volkswirtschaftliche Kosten für private Haushalte und Unternehmen nach sich ziehen", heißt es in dem Antrag.

Die Kommunen stünden nun durch die drohenden Fahrverbote vor einem Problem, "dass nicht erst kurzfristig entstanden ist, sondern sich bereits seit Jahren angekündigt hat", urteilen die Abgeordneten. Kein Bundesumwelt- oder Bundesverkehrsminister habe aber in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, das Problem der Luftreinhaltung in den deutschen Städten zu lösen. "Durch dieses Versäumnis der Bundesregierung sind nun aber größere Maßnahmen notwendig, um doch noch Fahrverbote und eine kalte Enteignung der Halter von Dieselfahrzeugen zu verhindern", schreibt die FDP-Fraktion.




03. Kosten der Polizeieinsätze beim Fußball

Inneres, Bau und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Aussage der Bundesregierung sind der Bundespolizei im Verlauf der Saison 2016/2017 Personalkosten in Höhe von 23,62 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Überwachung des Fußballfanreiseverkehrs entstanden. Das geht aus der Antwort (19/1541) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1215) hervor. 7,84 Millionen Euro entfielen danach auf Einsätze bei Spielen der 1. Bundesliga, 5,68 Millionen Euro bei Spielen der 2. Bundesliga und 4,4 Millionen Euro bei Spielen der 3. Liga. Dazu kamen in der Saison 2016/2017 der Vorlage zufolge noch Kosten für Führungs- und Einsatzmittel (beispielsweise Kraftfahrzeuge und Hubschrauber) in Höhe von 4,1 Millionen Euro, von denen 110.000 Euro durch die Länder erstattet wurden.

Die Grünen hatten sich in ihrer Kleinen Anfrage auf den Rechtsstreit des Bundeslandes Bremen mit der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) um die Beteiligung des Profifußballs an den Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospielen bezogen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hatte mit Urteil vom 21. Februar 2018 die Gebührenforderungen des Landes Bremen an die DFL grundsätzlich für rechtens erklärt. Die DFL kündigte daraufhin an, in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.

Von den Grünen gefragt, inwiefern die Kosten von Polizeieinsätzen bei kommerziellen Großveranstaltungen auf die Veranstalter umgelegt werden können, schreibt die Regierung, Polizeikosten könnten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geltend gemacht werden. Derzeit lägen aber für die Bundespolizei keine gesetzlichen Grundlagen vor, Polizeikosten bei kommerziellen Großeinsätzen gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Im Übrigen weise die Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Aufgabe der Gefahrenabwehr in erster Linie den Ländern zu. Infolgedessen sei - soweit nicht der originäre Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei betroffen ist - die Regelungskompetenz für Vorschriften über die Inanspruchnahme der Veranstalter kommerzieller Großveranstaltungen im Landesrecht zu verorten, heißt es in der Antwort.

Was den Begriff "Hochrisikospiel" angeht, so sei dieser "nicht legal definiert". Gemäß den Richtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesligaspielen würden "Spiele mit erhöhtem Risiko" und "Spiele unter Beobachtung" unterschieden, schreibt die Regierung. Die Einstufung der Spiele obliege dem jeweiligen Heimverein nach Anhörung der Sicherheitsbehörden. Sofern dem DFB spieltagsbezogene Erkenntnisse vorliegen, sei auch die DFB-Zentralverwaltung befugt, eine Fußballbegegnung als "Spiel mit erhöhtem Risiko" einzustufen.




04. Versuche der Desinformation thematisiert

Inneres, Bau und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion will wissen, welche nicht-russischen Quellen der Bundesregierung in Hinblick auf "Versuche der Desinformation sowohl in klassischen Medien wie Fernsehen und Radio als auch im digitalen Bereich" bekannt sind. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion (19/1593) hervor. Dabei handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung (19/1262) auf eine frühere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1002) mit dem Titel "Hybride Bedrohungen".




05. Haftstrafen wegen linksextremer Straftaten

Inneres, Bau und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der Zahl der seit 2012 "wegen politisch motivierter, dem Linksextremismus zuzuordnenden Straftaten" zu Haftstrafen Verurteilten erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/1611). Ferner fragt sie darin unter anderem, wie viele Personen es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 gelungen ist, aus der linksextremen Szene auszusteigen.


Foto: Bundesregierung / Bergmann