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Tino Sorge MdB

Gesundheitspolitiker Tino Sorge (CDU) plädiert für Augenmaß bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung

22. April 2018

Mit dem baldigen Umsetzungsbeginn der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung drohen der Selbstverwaltung bereits für einzelne Datenschutzverstöße Bußgelder in Millionenhöhe. Vor diesem Hintergrund erklärt der Magdeburger Bundestagsabgeordnete Tino Sorge (CDU):

 

„Die bereits vorhandenen, strengen Datenschutzvorgaben mit drakonischen Strafandrohungen abermals zu verschärfen, würde den so dringend benötigten Pioniergeist bei der Digitalisierung unseres Gesundheitswesens ausbremsen.“

 

„Die Körperschaften der Selbstverwaltung dürfen ihre Handlungsfähigkeit bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht verlieren. Datenschutz ist eine Frage von Augenmaß. Bei zentralen Projekten der Telematik-Infrastruktur benötigt die Selbstverwaltung Freiraum und die Sicherheit, bei Rückschlägen nicht unverhältnismäßig sanktioniert zu werden“, so der Gesundheitspolitiker weiter.

 

„Im Gesundheitswesen des 21. Jahrhunderts braucht es ein zeitgemäßes, sachgerechtes Verständnis vom Umgang mit sensiblen Daten. Klar ist dabei: Der Versicherte allein ist und bleibt Herr seiner Daten. Um dies zu gewährleisten, können wir auf die bestehenden, umfassenden Datenschutzregeln hierzulande zählen, müssen diese aber weiterentwickeln, um Innovation – gerade für Patienten – nicht unnötig zu erschweren“, so Sorge (Foto) abschließend.

 

Hintergrund:

§  Im Mai wird die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft treten. Bei Datenschutzverstößen sind Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro pro Fall vorgesehen.

§  Die DSGVO ließe eine Ausnahmeregelung für die Körperschaften der Selbstverwaltung durchaus zu. Bislang lehnt die Bundesregierung diese aber ab.

§  Die Selbstverwaltung unterliegt bereits seit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz der letzten Legislatur einer verschärften Aufsicht.