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Wirtschaftsrat unterstützt Vorschlag von Bundesministerin Karliczek für die steuerliche Forschungsförderung

24. April 2018

Regelung EU-konform ausgestalten und rasch einführen

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. unterstützt die von Bundesministerin Anja Karliczek vorgeschlagene Ausgestaltung der steuerlichen Forschungsförderung und fordert die Bundesregierung auf, so schnell wie möglich ein entsprechendes Gesetz zur Förderung von privaten Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf den Weg zu bringen. „Es ist absolut richtig von Anja Karliczek, dass sie aufs Tempo drückt und auch große Unternehmen von der geplanten steuerlichen Forschungsförderung profitieren zu lassen und einen Deckel für die Förderung einzuziehen. Nicht nur weil sie am stärksten im weltweiten Wettbewerb stehen, sondern auch weil Deutschland mit einer Förderung für ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen wieder auf ein langwieriges EU-Beihilfeverfahren zusteuert. Weiterer wichtiger Grund ist, dass 27 aller 34 OECD-Staaten bereits über eine steuerliche Forschungsförderung verfügen und die für alle Unternehmen gilt. Eine Beschränkung würde den Wirtschaftsstandort Deutschland weniger attraktiv für notwendige Zukunftsinvestitionen machen und zugleich wieder einen Sonderstatus einnehmen“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Im Einzelnen setzt sich der Wirtschaftsrat dafür ein, Unternehmen eine Steuergutschrift in Höhe von mindestens zehn Prozent ihrer jährlichen FuE-Ausgaben zu gewähren. Wie von der Bundesministerin vorgeschlagen, sollten dabei nicht allein die eigenen Personalkosten zählen, da externe Kooperationen mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ansonsten nicht förderfähig wären. Wichtig ist es darüber hinaus auch, dass sämtliche Kosten, die den Tatbestand der Forschungs- und Entwicklungskosten erfüllen, förderfähig sind.

Kritiker der Forschungsförderung bringen stets die Mitnahmeeffekte ins Spiel, die nicht dazu führten, dass mehr in Forschung und Entwicklung investiert würde. Dem widerspricht die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) in ihrem jüngsten Jahresgutachten. Gerade kleinere Unternehmen, die nicht von der aufwändigen und kostenintensiven Projektförderung Gebrauch machen, würden in Gründungs- und Wachstumsphasen wesentlich darin unterstützt, in Innovationen zu investieren. „Deshalb ist es aus unserer Sicht auch entscheidend, dass die Projektförderung nicht gegen die steuerliche Forschungsförderung ausgespielt wird. Beide Ansätze der öffentlichen Finanzierung haben ihre Berechtigung und helfen uns, in einem global immer dynamischer werdenden Umfeld wettbewerbsfähig zu bleiben“, unterstreicht Wolfgang Steiger (Foto).