Berlin: (hib/ROL) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mahnt weitere Fortschritte im Bereich der beruflichen Bildung an. Der Berufsbildungsbericht 2018 zeige, dass die Bemühungen der letzten großen Koalition nicht ausgereicht haben, um Bildungsgerechtigkeit zu schaffen und das Fachkräftepotential für die Zukunft zu sichern, schreiben die Grünen in einem Antrag (19/1795).
Für einen modernen Sozialstaat und eine dynamische Volkswirtschaft müsse es selbstverständlich sein, allen jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen, kulturellen oder ethnischen Herkunft sichere Wege in die berufliche Zukunft und in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Sicherung des Bedarfs an Fachkräften sei entscheidend für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft. Die berufliche Aus- und Weiterbildung spiele dabei eine zentrale Rolle, denn Deutschland brauche "Master und Meister". Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung werde nicht erreicht, indem man beide Bildungswege gegeneinander ausspiele. Vielmehr müssten die Qualifizierungswege eng miteinander verzahnt werden, damit sie ihr gesamtes Potenzial entfalten könnten und Aufstieg durch Bildung in beide Richtungen möglich werde.
Nach wie vor seien zahlreiche strukturelle Probleme auf dem Ausbildungsmarkt ungelöst, schreiben die Abgeordneten. So seien auch im vergangenen Ausbildungsjahr erneut über 290.000 Jugendliche in die Warteschleifen des Übergangssystems geschickt worden, weil Union und SPD die bereits im Koalitionsvertrag von 2013 versprochene Ausbildungsgarantie bis heute nicht umgesetzt habe. Damit alle jungen Menschen direkt nach dem Verlassen der Schule in eine vollqualifizierende Berufsausbildung starten könnten, müsse sich die staatliche Förderung hin zur individuellen Unterstützung im Betrieb verschieben.
Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Sozialpartnern sowie den Ländern und Kommunen Verhandlungen über einen Berufsbildungspakt für Fachkräfte aufzunehmen und diese noch vor dem Auslaufen der Allianz für Aus- und Weiterbildung im Dezember 2018 erfolgreich abzuschließen. Im Rahmen der Vereinbarung soll sich der Bund verpflichten, im Bereich der beruflichen Erstausbildung eine Ausbildungsgarantie umzusetzen, damit auch gesellschaftlich beziehungsweise am Markt benachteiligte Jugendliche die Chance auf einen direkten Einstieg in eine vollqualifizierende Ausbildung ohne Warteschleifen erhalten. Es müsse gemeinsam mit den Ländern und unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit der Umbau des Übergangssystems verhandelt werden, damit die zahlreichen Maßnahmen am Übergang von Schule zu Beruf gebündelt werden. So soll insbesondere in marktbenachteiligten Regionen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten (ÜBS) die Unterstützung passgenau angeboten werden können. Die Ausbildungsbeteiligung soll nach den Vorstellungen der Grünen bei allen Betriebsgrößen gesteigert werden.
Zudem soll im Rahmen der angekündigten Reform des Berufsbildungsgesetzes und darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern dauerhaft die Qualität der Ausbildung verbessert werden. Ferner setzen sich die Grünen dafür ein, dass die in einigen Branchen teilweise sehr niedrigen Ausbildungsvergütungen steigen. Dafür soll die Tarifautonomie gestärkt werden. Gemeinsam mit den Ländern soll unverzüglich die verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, so dass Bund, Länder und Kommunen auf Basis eines neuen Kooperationsparagraphen zusammenarbeiten können. So sollen die anstehenden Herausforderungen in der allgemeinen Bildung wie auch in der beruflichen Bildung von der Berufsorientierung über eine Qualitätsoffensive zur Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals bis hin zur digitalen Ausstattung der Schulen jenseits befristeter Bund-Länder-Vereinbarungen dauerhaft gemeinsam bewältigen werden. Darüber hinaus fordern die Grünen, dass dem Deutschen Bundestag bis zum 31. August 2018 ein umfassendes Konzept sowie die haushälterisch hinterlegten Instrumente für die Digitalisierung der beruflichen Bildung vorgelegt werden.
Berlin: (hib/HAU) Die 72 Maßnahmen des Bedarfsplanvorhabens "Überholgleise für 740m-Züge" listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1609) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1417) auf. Wie die Regierung schreibt, beschränken sich die Maßnahmen auf die Herstellung der für diese Züge notwendigen Gleisnutzlängen von mindestens 750 Metern, einschließlich zugehöriger Oberleitungsanlage. Zusätzliche Elektrifizierungsmaßnahmen sind der Vorlage zufolge nicht Gegenstand dieses Vorhabens.
Die Planung für die Umsetzung der Maßnahmen sei vom Vorhabenträger DB Netz AG bereits aufgenommen worden, heißt es in der Antwort. Der Bund habe hierfür die erforderlichen Planungsmittel im Rahmen entsprechender Planungsvereinbarungen bereitgestellt, wie auch die Mittel für die Realisierung erster Einzelmaßnahmen. Die Kostenermittlung sei für alle Einzelmaßnahmen auf einer einheitlichen Basis im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans erfolgt.
Berlin: (hib/HAU) Nach zusätzlichen Bahnverbindungen für Mecklenburg-Vorpommern erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/1616). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass zahlreiche angemeldete Verkehrsprojekte aus Mecklenburg-Vorpommern nicht in den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) aufgenommen worden seien. Weiter heißt es in der Vorlage, aus einer möglichen Dauersperrung beziehungsweise der eingeschränkten Nutzbarkeit der Autobahn A20 bei Tribsees würden sich für das Tourismus- und Pendlerland Mecklenburg-Vorpommern besondere Herausforderungen bei der Bewältigung des Urlaubsverkehrs ergeben.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung gefragt, ob es Planungen der Deutschen Bahn AG gibt, neue Bahnverbindungen mit Streckenhalten in Mecklenburg-Vorpommern einzurichten. Wissen wollen die Abgeordneten auch, welche Schienenverkehrsprojekte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 bei der Bundesregierung erfolgreich angemeldet hat und mit welcher Prioritätseinstufung diese in den BVWP aufgenommen wurden.
Berlin: (hib/HAU) Für die Personalausstattung des Straßenkontrolldienstes des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/1629) wollen die Abgeordneten wissen, wie viele Stellen nach dem Stellenplan für den Straßenkontrolldienst des BAG für 2016/2017 vorgesehen waren und wie viele davon in den genannten Jahren tatsächlich besetzt waren. Gefragt wird auch, wie viele Stellen für den Mautkontrolldienst im Zusammenhang mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf das Bundesstraßennetz neu geschaffen werden sollen und wie der Stellenaufwuchs für die neuen Aufgaben auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung konkret aussieht.
Berlin: (hib/HAU) Für die bislang entstandenen Kosten beim Aufbau des von der EU und der europäischen Weltraumorganisation ESA entwickelten satellitengestützten Navigationssystems Galileo interessiert sich die Fraktion der AfD. In einer Kleinen Anfrage (19/1615) wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie hoch der finanzielle Anteil Deutschlands an der Errichtung des Systems ist und wann mit einer vollständigen Einsatzfähigkeit des Galileo Navigationssystems zu rechnen ist.
Galileo ist laut der Vorlage Ende des Jahres 2016 in Betrieb gegangen. Ab diesem Zeitpunkt sollte das System für den privaten Endverbraucher nutzbar sein. Allerdings gebe es bis zum heutigen Tag nur sehr wenige massentaugliche Geräte, mit denen man die Daten des Galileo Systems nutzen kann. Die marktbeherrschenden Hersteller von Smartphones und mobilen Navigationsgeräten setzten weiterhin auf das amerikanische GPS (Global Positioning System), schreibt die AfD-Fraktion.
Berlin: (hib/SCR) Mit der 43. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetze
Die Bundesregierung führt in dem Verordnungsentwurf aus, dass für die Ziele 2020 voraussichtlich keine neuen Maßnahmen erforderlich sind. Bis dahin sollen etwa die Emissionen von Schwefeldioxid (SO2) um 21 Prozent, von Stickoxiden (NOx) um 39 Prozent und von Ammoniak (NH3) um fünf Prozent gegenüber dem Jahr 2005 reduziert werden. In Hinblick auf die 2030-Ziele geht die Bundesregierung davon aus, dass in der Landwirtschaft zusätzliche Maßnahmen nötig sein werden, um die geforderte Ammoniak-Reduktion (29 Prozent im Vergleich zu 2005) zu erreichen. In der Verordnung werden zudem Reduktionsziele für flüchtige organische Verbindungen (NMVOC) und Feinstaub (PM 2,5) festgelegt.
Foto: Bundesregierung / Bergmann