header-placeholder


image header
image
Sachsen Anhalt h  rt fr  her  Ministerin

Ministerin Grimm-Benne übernimmt Schirmherrschaft für den Verein „Sachsen-Anhalt hört früher e.V.“

Magdeburg, den 25. April 2018

Gutes Hören – von Anfang an

Von Dr. Ulrich Vorwerk, Dr. Marja Loderstedt

Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, hat Anfang April 2018 die Schirmherrschaft über den Förderverein „Sachsen-Anhalt hört früher e.V.“ übernommen. Der Verein unter dem Vorsitz des HNO-Arztes PD Dr. Ulrich Vorwerk wurde 2008 von Mitarbeitern der Universitätsklinik für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Magdeburg, des Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt und des Zentrums für Neugeborenenscreening gegründet, um die bedeutungsvolle Aufgabe der frühzeitigen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation frühkindlicher Hörstörungen zu begleiten und voranzutreiben.

 

Hauptaufgabe des am Universitätsklinikum Magdeburg ansässigen Vereins ist die Förderung eines Hörscreenings bei allen Neugeborenen in Sachsen-Anhalt. Dabei wird eine enge fachliche Zusammenarbeit von Geburtseinrichtungen, Hebammen, Kinder- und HNO-Ärzten angestrebt, die in den Prozess des Neugeborenenhörscreenings einbezogen sind.

 

PD Dr. Vorwerk informiert: „Wie bereits in den vergangenen Jahren werden weiterhin durch unseren Verein medizinische Fortbildungen zum Thema Hörstörungen und Hörscreening angeboten, um die Qualität der Untersuchungen ständig zu verbessern.“ Außerdem sollen betroffene Familien darin unterstützt werden, den Kindern die notwendigen speziellen weiteren Therapiemaßnahmen von kindlichen Hörstörungen zu ermöglichen, zum Beispiel spezielle Hör-Frühförderung, Versorgung mit Hörhilfen. Ende 2017 wurde durch den Förderverein „Sachsen-Anhalt hört früher e.V.“ als Träger das „Kompetenzzentrum für frühkindliches Hören“ gegründet, deren Schirmherrin ebenfalls Frau Ministerin Grimm-Benne ist.

 

Warum ist für das Neugeborenenhörscreening ein Förderverein notwendig?


Seit dem 1. Januar 2009 hat jedes Neugeborene einen gesetzlichen Anspruch auf die Untersuchung des Hörvermögens nach der Geburt. Etwa 1 bis 2 von 1000 Babies kommen mit einer angeborenen Hörstörung zur Welt. Bei Risikokindern, zum Beispiel Frühgeborenen, liegt die Wahrscheinlichkeit einer Hörstörung sogar bei 1 bis 2 Prozent. Da ein normales Hörvermögen eine Grundvoraussetzung für die Sprachentwicklung sowie eine ungestörte emotionale und psychosoziale Entwicklung eines Kindes darstellt, sind die möglichst frühe Diagnostik einer Hörstörung (bis zum 3. Lebensmonat) und die Einleitung einer Therapie (bis zum 6. Lebensmonat) von entscheidender Bedeutung.  Ebenso ist eine weitere hörgerichtete Frühförderung für die entsprechenden Kinder zwingend erforderlich.

 

Informationen zum Förderverein „Sachsen-Anhalt hört früher e.V.“ gibt es auch auf der Internetseite des Vereins www.sachsen-anhalt-hoert-frueher.de. Wer sich näher informieren und den Verein unterstützen möchte, kann sich gerne an PD Dr. Ulrich Vorwerk (Universitätsklinik für HNO-Heilkunde, Tel. 0391 67-13800) oder Andrea Köhn (Fehlbildungsmonitoring, Tel. 0391 67-14174) wenden.


FOTO 1:

Ministerin Petra Grimm-Benne mit Baby Mira

 

FOTO 2 v.l.n.r.: Dr. Marja Loderstedt, Dr. Anke Rißmann, Ministerin P. Grimm-Benne mit Mira, PD Dr. Ulrich Vorwerk


copy Andreas Pinkert, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt