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Magdeburg / ST: Bildungsausschuss verabschiedet Beschlussempfehlung zum Schulgesetz

Magdeburg, den 27. April 2018

Kolb-Janssen: „Dank einiger Verbesserungen insgesamt ein tragfähiger Kompromiss“

 

 

Der Landtagsausschuss für Bildung und Kultur hat heute zum neuen Schulgesetz beraten und eine vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet. Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion,

Angela Kolb-Janssen (Foto): „Ich bin erleichtert, dass die schwierigen Beratungen doch noch zu einem tragfähigen Kompromiss geführt haben.“

 

Zu den einzelnen geplanten Neuerungen:

 

1. Schulsozialarbeit

Die SPD hat sich insbesondere für die gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit im Schulgesetz stark gemacht. In § 1 wird es zukünftig heißen: „Schulsozialarbeit ergänzt den schulischen Alltag. Sie öffnet Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern neue Zugänge zu Unterstützungsangeboten und erweitert ihre präventiven, integrativen und kurativen Handlungsmöglichkeiten. Die Schulen arbeiten im Rahmen der Schulsozialarbeit mit anerkannten Einrichtungen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zum Schutz des Kindeswohls zusammen.“ Das ist ein großer Erfolg und eine Anerkennung der wichtigen Arbeit der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter.

 

2. Keine Verschlechterungen

Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, Verschlechterungen für die Schulen zu verhindern. So sind die Wahlpflichtangebote entgegen dem Entwurf des Bildungsministeriums auch zukünftig gesetzlich verankert. Darüber hinaus wurde aus dem Entwurf auch gestrichen, dass jahrgangsübergreifender Unterricht als Regelform für die Grundschulen festgelegt wird.

 

3. Schulverweigerer: Eltern müssen Verantwortung übernehmen

Um einer Schulverweigerung frühzeitig entgegenzuwirken und Schulversagen zu verhindern, sollen Eltern stärker in die Pflicht genommen werden. Gegen sie kann künftig bei Verletzung der Schulpflicht ihrer Kinder ein Zwangsgeld erhoben werden. Daneben sollen die Netzwerke aus Schulen, Trägern der Jugendhilfe, Ordnungsämtern und Eltern gestärkt werden, damit Beratung, Hilfsangebote und Unterstützung bei den Betroffenen ankommen und besser wirken. Es ist unser Ziel, dass es durch die stärkere Verantwortlichkeit der Eltern künftig nicht mehr zum Jugendarrest für Schulverweigerer kommt.

 

4. Seiten- und Quereinsteiger

Um den steigenden Bedarf an Lehrkräften an unseren Schulen zu decken, öffnet das Schulgesetz die Einstellungsvoraussetzungen für Seiten- und Quereinsteiger, die über ein wissenschaftliches Hochschulstudium verfügen oder andere Qualifikationen vorweisen können. Die Seiten- und Quereinsteiger sollen mit Weiterbildungen und Qualifikationsangeboten auf den Lehrerberuf vorbereitet werden. Das muss noch durch ein entsprechendes Konzept untersetzt werden.

 

5. Übergangsfinanzierung für Ersatzschulen

Angesichts der schwierigen Finanzsituation der Ersatzschulen sind wir froh, dass sich die Koalitionsfraktionen schon vor Vorlage und Auswertung des in Auftrag gegebenen externen Gutachtens zur Ermittlung der Schülerkostensätze auf eine Übergangsfinanzierung geeinigt haben (Zuschüsse werden für Personalkosten auf 95 Prozent und für Sachkosten auf 20 Prozent angehoben).

 

6. Grundschulverbünde

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundschulverbünde werden ab dem kommenden Schuljahr eingeführt. Entgegen dem ursprünglichen CDU-Vorschlag soll es sie nun nicht nur in den dünn besiedelten ländlichen Gebieten geben, sondern alle Gemeinden (außer den Ober- und Mittelzentren) sollen die Möglichkeit erhalten, mit diesem Instrument innovative pädagogische Konzepte umzusetzen. Nach vier Jahren soll eine Evaluation der Grundschulverbünde erfolgen. Die SPD wird dieses Vorhaben kritisch begleiten.

 

Angela Kolb-Janssen: „In dem neuen Schulgesetz gibt es einige neue Ansätze wie die Öffnung des Lehrerberufs für Seiten- und Quereinsteiger, Verwaltungserleichterungen und eine erhöhte Finanzzuweisung für die Ersatzschulen. Wir sind froh, dass es gelungen ist, die Schulsozialarbeit als Bestandteil von Schule gesetzlich zu verankern. Das Schulgesetz regelt das, was dringend notwendig ist, bleibt aber Antworten auf viele drängende Fragen schuldig.“