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Hannack: Bund muss Bildung flächendeckend finanzieren dürfen

2. Mai 2018

Das Bundeskabinett bringt heute eine Grundgesetzänderung auf den Weg, die es dem Bund ermöglicht, wieder flächendeckend in die Bildungsinfrastruktur von Ländern und Kommunen zu investieren. Dazu sagte Elke Hannack (Foto), stellvertretende DGB-Vorsitzende:

"Damit wird einer der größten Fehler der Föderalismus-Reform 2006 korrigiert. Künftig darf der Bund wieder flächendeckend in die Bildungsinfrastruktur investieren. Bundesrat und Bundestag sollten nun zügig ebenfalls beschließen, damit die versprochenen und dringend notwendigen Milliarden endlich ins Bildungssystem fließen können. Dies ist zwingend notwendig, denn unser Bildungswesen ist chronisch unterfinanziert. 

Deutschland investiert weit weniger in Kitas, Schulen, Hochschulen und Weiterbildung als der Durchschnitt der OECD-Staaten. Dabei ist die Liste der Bildungsbaustellen lang: Marode Schulen, soziale Auslese, steigende Schülerzahlen, fehlende gute Ganztagsangebote, die Digitalisierung und Inklusion sowie die Integration von Flüchtlingen in Bildung und Ausbildung - all diese Herausforderungen machen einen nationalen Kraftakt notwendig. Es ist höchste Zeit für eine Bildungsstrategie, die Bund, Länder und Kommunen zusammen mit den Sozialpartnern entwickeln. Alles was Zusammenarbeit erschwert, sollten wir hinter uns lassen. Deshalb ist der Abbau des Kooperationsverbots ein wichtiger Schritt, weitere müssen folgen.

Fällt das Kooperationsverbot und kommt der Nationale Bildungsrat, können Bund, Länder und Kommunen endlich gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Bildungsstrategie aus einem Guss entwickeln. Das wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem modernen, kooperativen Bildungsföderalismus.“