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Magdeburg regelt Open-Air-Saison 2018

Magdeburg, den 5. Mai 2018

Sogenannte seltene Störereignisse für dieses Jahr ausgewählt

Mit Beginn der Freiluftsaison hat die Landeshauptstadt Magdeburg 42 Open-Air-Veranstaltungen als sogenannte seltene Störereignisse bewertet. Diese Veranstaltungen dürfen nachts einen zulässigen Lärmpegel von 55 dB(A) haben. In der Stadt wurden 14 Bereiche (sog. Einwirkungsgebiete) festgelegt, in denen die Störereignisse stattfinden können, darunter sind der Alte Markt, der Stadtpark Rotehorn und der Domplatz.
 
Unter den ausgewählten Veranstaltungen befinden sich neben eintägigen Terminen, wie zum Beispiel "La Notte" als Auftakt des 12. internationalen Figurentheaterfestivals "Blickwechsel", die Zoonacht, das Jazz-Festival im Herrenkrug und das Frühlingsfest der GWG "Reform") auch mehrtägige Termine, darunter das Stadtfest/Europafest, das Kaiser-Otto-Fest, die "Mückenwiesn", die "Lümmelgaudi" und das Schrotefest.
 
In jedem festgelegten Stadtgebiet können zehn seltene Störereignisse im Jahr veranstaltet werden. Da für keinen dieser Bereiche die zulässige Anzahl der seltenen Störereignisse erreicht wird, können auch in diesem Jahr für alle mehrtägigen Veranstaltungen an aufeinanderfolgenden Veranstaltungstagen Freitag, Samstag bzw. Sonntag (u.a. Stadtfest/Europafest, "Mückenwiesn" und Ottersleber Heimatfest jeweils die 55 dB(A) in Anspruch genommen werden.
 
Für das Campusfest als Eröffnung der Studententage wurde wie bereits in den vergangenen Jahren ausnahmsweise von den Vorgaben des Konzepts abgewichen, weil die Veranstaltung an einem Mittwoch stattfindet. Für diese Ausnahme sind jedoch nachvollziehbare Gründe vorhanden: Zum einen sind viele Studenten am Wochenende nicht in Magdeburg, zum anderen ist das Campusfest fester Bestandteil der Magdeburger Studententage und somit auch zeitlich nicht verschiebbar.
 
Anhand der Erfahrungen der vergangenen Jahre werden einige Veranstaltungen noch nachträglich angemeldet. Probleme bei der Einordnung in den jetzt festgelegten Open-Air-Veranstaltungsplan sind dabei nicht zu erwarten, da mittlerweile ein fester Stamm von Veranstaltern existiert, denen die Regelungen im Umgang mit Open-Air-Veranstaltungen bekannt sind.