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Johannes Fechner (SPD) zu Datenschutzgrundverordnung / Abmahnungen

25. Mai 2018

Statement des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner (Foto), zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zu Berichten über die Sorge vor missbräuchlichen Abmahnungen:

„Im Mittelstand und vielen Vereinen gibt es die Sorge, durch die DSGVO Abzocke missbräuchlichen Abmahnungen ausgesetzt zu werden.

Die SPD drängt seit Langem darauf, missbräuchliche Abmahnungen in allen Bereichen – nicht nur im Datenschutz – zu verhindern. Die Union hat allerdings schärfere Gesetze in den Koalitionsverhandlungen blockiert.

Dringend nötig ist die Abschaffung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes. Die SPD hat dies im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dies gilt es jetzt schnell umzusetzen. Der so genannte fliegende Gerichtsstand ermöglicht es Abzockern, vor Gerichten zu klagen, die weit vom Wohnort des Betroffenen entfernt sind. Viele zu Unrecht verklagte Firmen haben deshalb auf Rechtsmittel verzichtet und unberechtigte Schadenersatzzahlungen geleistet. 

Zudem müssen die Anwaltsgebühren insgesamt auch im Urheberrecht endlich wirksam gedeckelt werden, was die Union in den Koalitionsverhandlungen blockiert hat. Abmahnungen müssen dem freien Wettbewerb und dem Verbraucherschutz dienen. Abmahnungen dürfen aber nicht Geschäftsmodell für Abzocker werden, die mit freiem Wettbewerb oder Verbraucherschutz gar nichts am Hut haben. Dass jetzt CDU-Wirtschaftspolitiker Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen fordern, ist scheinheilig, weil die gleichen Leute vor wenigen Monaten diese dringend nötigen Maßnahmen nicht im Koalitionsvertrag sehen wollten.“