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Peter Altmaier

Altmaier: Digitale Innovationen made in EU stellen das Grundrecht auf Datenschutz sicher

25. Mai 2018

Von heute an gelten europaweit einheitliche Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten: Nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (Foto): „Für alle Unternehmen, die in der EU tätig sind und personenbezogene Daten nutzen, gelten von heute an dieselben Spielregeln – unabhängig davon, ob ihr Sitz innerhalb oder außerhalb der EU liegt. In Zeiten, in der die Datenverarbeitung ins Zentrum der unternehmerischen Wertschöpfung rückt und der Datenschutz ins Zentrum des öffentlichen Interesses, ist das ein großer Schritt nach vorn – für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Unternehmen. Wo bislang unterschiedliche nationale Datenschutzvorgaben den Wettbewerb innerhalb der EU verzerrt und den gegenseitigen Marktzugang erschwert haben, gleichen wir die Bedingungen an und stärken den Binnenmarkt. Das kommt gerade auch unserer exportstarken Wirtschaft zugute. Das BMWi hat in den vergangenen Monaten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, die neuen Vorgaben umzusetzen. Diese Arbeit setzen wir fort und wollen zu einer klaren Auslegung der Regeln beitragen. Unser Ziel ist, dass die Datenschutz-Grundverordnung auch in der Praxis ein Erfolg wird. Das heißt, den Rechtsrahmen, den sie bietet, mit innovativen Geschäftsmodellen wie zum Beispiel Smart-Data-Anwendungen zu füllen. Von heute an gilt: Digitale Innovationen, die das Grundrecht auf Datenschutz sicherstellen, das sind digitale Innovationen made in EU.“