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Besteuerung der digitalen Wirtschaft ab 2019

25. Mai 2018

Die deutschen Finanzminister haben sich auf ihrer Jahrestagung am 25. Mai 2018 in
Goslar mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft beschäftigt und darauf geeinigt:

? Auch bei vollständig digitalisierten Geschäftsvorgängen muss
Steuergerechtigkeit sichergestellt werden.

? Es dürfen auch digital keine Wettbewerbsverzerrungen zugelassen werden

? Alle digitalen Händler müssen Steuern zahlen.


Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder (Foto):

„Es gibt bereits einen von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteten
Gesetzesentwurf zur Einführung einer Haftungsregelung im Onlinehandel. Auch
ausländische Onlinehändler sollen sich in Deutschland steuerlich registrieren lassen
und ordnungsgemäß Steuern zahlen. Dies schafft mehr Gerechtigkeit bei Geschäften
im Internet. Der angesprochene Gesetzentwurf zur Haftungsregelung muss nun so
ausgearbeitet werden, dass er ab 1. Januar 2019 in Kraft treten kann. So erreichen wir,
dass alle digitalen Geschäfte besteuert werden und niemand mehr steuerlich
bevorteilt wird. Betreiber von Online-Plattformen haften, wenn Händler ihnen keine
Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über ihre Registrierung vorlegen.
Außerdem haften Betreiber des elektronischen Marktplatzes, wenn sie nicht
registrierte oder steuer-unehrliche Händler weiter auf ihrer Plattform gewähren
lassen.“

Hintergrund:

Bei allen digitalen Geschäften soll es eine faire Besteuerung für alle geben, daher wollen die
Finanzminister der Länder prüfen, inwieweit die steuerlichen Regeln geändert werden müssen.
Es darf zum Beispiel europaweit nicht zugelassen werden, dass Internetkonzerne sämtliche
rechtlichen Grauzone oder Lücken im Besteuerungsrecht der einzelnen europäischen Länder
ausnutzen, um keine oder weniger Steuern zu zahlen als Mitbewerber. An dem bewährten
Grundsatz einer Besteuerung am Ort der Wertschöpfung sollte allerdings künftig festgehalten
werden. Die Besteuerungsrechte sind grundsätzlich so aufzuteilen, dass die Zuordnung der
Anknüpfungspunkte und der Ort der Wertschöpfung miteinander im Einklang stehen. Dabei
müssen die Interessen des Exportlandes Deutschland gewahrt bleiben. Die Ministerrunde spricht
sich mit Nachdruck gegen einen schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten aus. Es muss
international ein gemeinsames Verständnis über angemessene Mindeststeuersätze gefunden
werden. Hier soll der Bundesfinanzminister in enger Abstimmung mit den Ländern in den
internationalen Gremien eine Lösung finden. Auch für Geschäfte mit Kryptowährungen soll eine
Besteuerung sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, 
ob die EU Geldwäsche-Richtlinie weiter angepasst werden muss, damit die Aufsichtsregeln zur
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung auch in diesem Bereich greifen. Darüber
hinaus setzen sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder dafür ein, zeitnah zu
prüfen, inwieweit eine Steuerabzugsverpflichtung der Plattformbetreiber oder zumindest eine
Auskunftsverpflichtung möglich ist.