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Buntenbach: Europäisches Parlament stärkt die Rechte entsandter Beschäftigter

29. Mai 2018

Das Europäische Parlament (EP) hat heute eine wichtige Entscheidung zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte in der EU getroffen. Mit großer Mehrheit bestätigte das Plenum einen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und EP verhandelten Kompromiss. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach (Foto) am Dienstag in Berlin:

"Das heutige Ergebnis ist ein gutes Signal für das soziale Europa. Die überarbeitete Entsenderichtlinie hat das Potenzial, die Situation entsandter Beschäftigter konkret zu verbessern - nach jahrelangem politischen Stillstand. Dem Ziel ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ kommen wir damit einen großen Schritt näher: Entsandte Beschäftigte sollen künftig nicht mehr nur auf Basis des Mindestlohns bezahlt werden. Sie haben auch Anspruch auf Zuschläge und Zulagen, wie zum Beispiel Erschwerniszulagen oder Zuschläge für Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit.

Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung der von ihnen entsandten Beschäftigten zu tragen. Damit wird hoffentlich auch den seit Jahren bekannten missbräuchlichen Unternehmenspraktiken ein Riegel vorgeschoben, Reisekosten unzulässig vom Lohn abzuziehen. Darüber hinaus können künftig auch nationale tarifvertragliche Regelungen, die nicht allgemeinverbindlich sind, auf entsandte Beschäftigte angewendet werden.

Der DGB begrüßt, dass der Gesetzgeber damit endlich die europarechtliche Rechtsunsicherheit mit Blick auf die Zulässigkeit von umfassenden Tariftreueklauseln in der öffentlichen Auftragsvergabe beendet. Jetzt erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie alle Spielräume bei der nationalen Umsetzung nutzt, damit die Verbesserungen tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen.

Dagegen ist es ein schwerwiegender politischer Fehler, dass die neuen Regelungen nicht für den internationalen Straßentransport gelten sollen. Bestimmte Berufsgruppen von den verbesserten Entsendebestimmungen auszuklammern, bedeutet, vorsätzlich Entsandte erster und zweiter Klasse zu schaffen. Diese Ungleichbehandlung ist weder begründbar noch hinnehmbar. Gerade die Beschäftigen im grenzüberschreitenden Straßenverkehr sind schon heute in besonders hohem Maße von Lohn- und Sozialdumping betroffen. Sie jetzt auch noch auszuschließen, zementiert den unfairen Status Quo und setzt die institutionalisierte Ausbeutung im internationalen Straßentransport fort. Der DGB fordert die Bundesregierung und die Abgeordneten des EP deshalb auf, sich in den Verhandlungen um das so genannte Mobility-Package auch für die zehn Millionen Beschäftigten im EU-Straßentransport stark zu machen.“