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Kabinett berät über Auswirkungen der Steuerschätzung für die Haushalts-Aufstellung 2019

Magdeburg, den 29. Mai 2018

Im Kabinett erfolgte heute eine Unterrichtung der Landesregierung über die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2018 und deren Konsequenzen für die Aufstellung des Haushalts 2019.

 

Finanzminister André Schröder informierte die Landesregierung darüber, dass 110 Mio. Euro der in der Mai-Steuerschätzung für 2019 prognostizierten Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 138 Mio. Euro konjunkturbedingt sind. Damit stehen sie nach den Regeln der Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung der Konsolidierungshilfen mit dem Bund im kommenden Jahr nicht für Ausgabewünsche der Ressorts zur Verfügung. Es bleiben also nur 28 Mio. Euro Mehreinnahmen, welche im Jahr 2019 zur Finanzierung von Ausgabenwünschen heran gezogen werden können.

 

Finanzminister André Schröder informierte die Landesregierung darüber, dass auch unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Steuerschätzung die Anmeldungen für den Haushalt 2019 immer noch mehr als 1 Mrd. Euro über den für 2019 zu erwartenden Einnahmen liegen. Mitverantwortlich dafür ist auch eine erhöhte Tarifsteigerungsvorsorge von 3% für das kommende Jahr.

 

Finanzminister André Schröder sieht bei den Ressorts vermeidbare Sach- und Personalausgaben. Darüber sowie über weitere Maßnahmen zur Haushaltsaufstellung soll auf einer Klausurtagung der Landesregierung zum Landeshaushalt 2019 am 12. Juni 2018 beraten werden.

 

Finanzminister André Schröder: „Das für die Haushaltsaufstellung 2019 wichtigste Ergebnis der Mai-Steuerschätzung lautet: Das zulässige Haushaltsvolumen für das kommende Jahr kann bei etwa 11 Milliarden Euro liegen. So viel Geld konnte in der Geschichte unseres Landes noch nie in einem Jahr ausgegeben werden! Dies gilt es nun in Einklang zu bringen mit den Ausgabewünschen der Ressorts. Es geht nicht um einen Sparhaushalt, wir wollen weiter gestalten! Aber auch weiter ohne neue Schulden und ohne die Konsolidierungshilfen des Bundes zu gefährden.“

 

 

Hintergrund:

Ab 2020 muss Sachsen-Anhalt die grundgesetzliche Schuldenbremse einhalten. Dazu erhält Sachsen-Anhalt bis 2020 bundesstaatlich finanzierte Konsolidierungshilfen in Höhe von jährlich 80 Mio. EUR. Infolge der mit dem Bund dazu geschlossenen Konsolidierungsvereinbarung dürfen konjunkturbedingte Mehreinnahmen im Landeshaushalt nur in einem sehr engen Rahmen verausgabt werden. Auf der Grundlage der aktuellen wirtschaftlichen Rahmendaten, wie sie der Steuerschätzung zugrunde liegen, ergibt sich für 2019 ein konjunkturbedingtes Mehraufkommen für Sachsen-Anhalt in Höhe von ca. 110 Mio. EUR. Diese konjunkturbedingten Mehreinnahmen sind – nach den Regeln der geltenden Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung von Konsolidierungshilfen – den Rücklagen zuzuführen oder für die Tilgung alter Schulden zu verwenden.