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khat pflanzen

Zoll News: Mann kommt zum Zoll, um 64 Kilogramm Betäubungsmittel abzuholen

12. Juni 2018

Tee mit Nebenwirkungen in Ludwigsfelde

64 Kilogramm Khat versuchte ein Mann per Post nach Deutschland zu schmuggeln und scheiterte damit am Zoll. Der 41-jährige Somalier kam am 22. Mai 2018 zum Zollamt Ludwigsfelde, um vier Pakete aus Äthiopien abzuholen.

Als die Zöllner nach dem Inhalt der Sendungen fragten, erklärte der Mann, dass es sich um Proben von grünem Tee handle, die er hier verkaufen wolle. Was beim Öffnen der Pakete zum Vorschein kam, ließ die Zöllner jedoch an den Aussagen des Mannes zweifeln. Aussehen und Geruch deuteten nicht auf Tee hin, sondern auf Blätter der Khat-Pflanze (Foto/Zoll), deren Einfuhr nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten ist.

"Meine Mitarbeiter haben recht schnell erkannt, dass es sich bei dem Inhalt der Pakete definitiv nicht um Tee handelt. Wir sehen hier täglich allerhand, aber das war schon ein bemerkenswerter Fall", so Andreas Graf, Leiter des Zollamts Ludwigsfelde.

Die Pakete wurden von den Zöllnern einbehalten. Zeitgleich wurde das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg eingeschaltet, das entsprechende Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Bannbruchs einleitete.

Wenige Tage nach dem Vorfall wurde der Mann von Beamten des Zollfahndungsamts Hamburg festgenommen.


Zusatzinformation

Das Kauen von Khat-Blättern hat eine ähnliche Wirkung wie Amphetamine, wirkt aber deutlich schwächer. Der Konsument fühlt sich euphorisiert und spürt weniger Hunger und Müdigkeit. Die Pflanze, die in Kenia und Äthiopien wächst, ist in den Herkunftsländern eine Alltagsdroge. In Deutschland gilt sie als verbotene Substanz, die den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt.

Der Bannbruch in Verbindung mit einer verbotenen Einfuhr von Betäubungsmitteln wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Dies ergibt sich aus § 372 der Abgabenordnung und § 29 Absatz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes.