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FDP / Hüskens: Datenschutz - Landesregierung muss endlich für klare Verhältnisse sorgen

13. Juni 2018

Als Problem mit Ansage bezeichnet Dr. Lydia Hüskens (Foto) die aktuelle erhebliche Verunsicherung bei den Unternehmen und Vereinen zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung und der Novelle der Bundes- und Landesdatenschutzgesetze. Ein aktuelles EuGH-Urteil zu Fanpages bei Facebook hat dem ganzen zusätzlich Nahrung gegeben. Dabei hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts nicht jur bei den Wahlniederlagen des Datenschutzbeauftragten auf ganzer Linie versagt.

Die Landesregierung sei gefordert, möglichst in Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten, den Behörden, Unternehmen und Verbänden, Leitplanken für das zukünftige Handeln zu geben. „Eine möglichst einheitliche Kommunikation von Land und Landesverbänden ist aus meiner Sicht jetzt das einzige, was der zunehmenden Verunsicherung den Boden entziehen kann“, so Dr. Lydia Hüskens. Aktuell überlässt die Landesregierung die Deutungshoheit vor allem denen, die mit Horrorszenarien um Kunden werben bzw. den Datenschutz als Teufelszeug darstellen wollen. So hat das aktuelle Urteil des EuGH nur entschieden, dass Betreiber von Facebook-Seiten mitverantwortlich sind und die Datenschutzbehörde den Betrieb einer Facebook-Seite untersagen könnte. Ob sie es in dem konkreten Fall auch tatsächlich durfte, muss nun das Bundesverwaltungsgericht prüfen. „Wenn die Landesregierung die Kommunikation in Sachen Datenschutz so weiterlaufen lässt wie bisher, erweist sie den wichtigen Anliegen des Datenschutzes einen Bärendienst,“ so Hüskens abschließend.