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Buntenbach: Reform des Teilzeitrechts ist wichtiger Schritt, weitere müssen folgen

13. Juni 2018

Der Entwurf zur Reform des Teilzeitrechts ist heute im Kabinett verabschiedet worden. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach (Foto) in Berlin:

„Das ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung mehr Arbeitszeitsouveränität und Selbstbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Reform war überfällig - insbesondere nachdem ein entsprechendes Vorhaben in der letzten Legislaturperiode an den erforderlichen Mehrheiten gescheitert war. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen den Regierungsentwurf - er enthält spürbare Fortschritte, auch wenn er deutlich hinter den gewerkschaftlichen Vorstellungen zurückbleibt.

Ab einer bestimmten Unternehmensgröße (mehr als 45 Beschäftigte) soll das im Koalitionsvertrag angekündigte Recht auf befristete Teilzeit eingeführt werden, allerdings mit erheblichen Einschränkungen. Für Teilzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit aufstocken wollen, wird sich die Rechtslage durch eine Umkehr der Beweislast verbessern. Verbesserungen kommen auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Lage und Verteilung ihrer Arbeitszeit verändern wollen. Immerhin werden Arbeitgeber verpflichtet, diese Wünsche unter Beteiligung der Interessenvertretung zu erörtern.

Das kann aber noch nicht alles gewesen sein. Die DGB-Gewerkschaften werden sich weiter für mehr Arbeitszeitsouveränität für alle Beschäftigten einsetzen. Sie brauchen grundsätzlich mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten, das belegen Statistiken und Umfragen immer wieder. So wollen viele Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit zeitweise reduzieren, Teilzeitbeschäftigte wollen aufstocken. Manchmal hilft schon mehr Spielraum bei der Frage, wann gearbeitet wird, um Beruf und Privatleben besser vereinbaren zu können. Damit Arbeitszeiten zum Leben passen, fordern wir einen besseren gesetzlichen Rahmen: ein Recht auf befristete Teilzeit für alle, Verbesserung der Aufstockungsmöglichkeiten für Teilzeitbeschäftigte und ein Recht auf Mitbestimmung bei der Lage der Arbeitszeit.“