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Tino Sorge MdB

Lieferengpässe: Gesundheitspolitiker Tino Sorge (CDU) begrüßt Vorstoß der Bundesländer

18. Juni 2018

Nach Versorgungsproblemen und deutlicher Kritik an der Rabattvertragspraxis einzelner Krankenkassen erhöhen fünf Bundesländer im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz mit einem gemeinsamen Antrag zu Arzneimittel-Lieferengpässen den Druck. Im Vorfeld der Konferenz sagte der Bundestagsabgeordnete Tino Sorge (CDU), der auch Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages ist:

 

„Den Vorstoß der fünf Länder unterstütze ich ausdrücklich. Er zeigt: Verträge mit nur einem Hersteller werden auch auf Landesebene immer stärker zum Ärgernis, weil Kassen für marginale Einsparungen leichtfertig Ausfallrisiken eingehen.“

 

„Exklusive Verträge – selbst bei wichtigsten Arzneimitteln – sind längst kein Einzelfall mehr, sondern symptomatisch für eine systematische Umgehung des gesetzgeberischen Willens durch die Krankenkassen“, so der Gesundheitspolitiker (Foto) weiter.

 

„Sollte der Beschluss auf der Gesundheitsministerkonferenz zu einem Prüfauftrag ans BMG führen, so wäre das nur zu begrüßen. Die letzte Grippesaison hat gezeigt, wie fatal Lieferengpässe für Patienten sind. Ich gehe davon aus, dass auch das BMG diese Problematik sorgfältig im Auge behalten wird.“ Sorge hatte sich dazu bereits Anfang April in einem Brief an Gesundheitsminister Jens Spahn gewandt. Dieser brachte in seiner Antwort zum Ausdruck, dass das BMG die Exklusivpraxis einzelner Krankenkassen kritisch beobachtet.

 

Hintergrund:

§  In einem Antrag für die Gesundheitsministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2018 bitten Hessen, Saarland, Sachsen, Brandenburg und Thüringen das BMG um eine Prüfung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs, um Lieferengpässe zu vermeiden.

§  Als eine Ursache von Lieferengpässen gelten Verträge von Kassen mit nur einem Hersteller. Kann dieser dann nicht liefern, ist kurzfristiger Ersatz oft unmöglich.

§  Der Gesetzgeber hat diese Praxis bereits mit dem AMVSG klar beschränkt und für Zytostatika und Impfstoffe untersagt. Aus Einsparinteresse leisten dem nicht alle Krankenkassen Folge.