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MD-Landtag: Schulgesetznovelle gibt den Weg für mehr Flexibilität und mehr Pragmatismus frei

Magdeburg, den 20. Juni 2018

Am heutigen Tag verabschiedete der Landtag nach intensiven Beratungen in den Ausschüssen die Novelle zum Schulgesetz. Dazu die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr (Foto):

 

„Die vorliegende Novelle des Schulgesetzes ist geprägt von dem Wunsch nach mehr Flexibilität und pragmatischen Lösungen vor Ort. Wesentliche Bestandteile, wie die CDU-Forderung nach Aufnahme eines Grundschulverbundes in das Schulgesetz, aber auch eine Erhöhung der Finanzhilfe für freie Schulträger als Zwischenlösung bis zum Vorliegen des Gutachtens wurden ergänzt bzw. neu aufgenommen.

 

Der Grundschulverbund wird außerhalb von Oberzentren oder Mittelzentren im Sinne von § 5 Abs. 3 des Landesentwicklungsgesetzes ermöglicht und kann aus einem Hauptstandort und mindestens einem Teilstandort bestehen. Die Mindestgröße des Teilstandortes beträgt dabei 40 Schülerinnen und Schüler. Zur Bildung eines Grundschulverbundes ist von der Grundschule ein mit dem Schulträger abgestimmtes pädagogisches und organisatorisches Konzept vorzulegen.

 

Zugunsten der freien Träger wurde die Erhöhung der Finanzhilfe auf 95 Prozent der Personalkosten und die Erhöhung der Sachkosten auf 20 Prozent sowie für Förderschulen auf 30 Prozent des Personalkostenzuschusses beschlossen. Ferner wurde die Aufnahme einer Regelung eines ‚bewährten Trägers? beschlossen, nach der eine vorzeitige Finanzhilfe (vor Ablauf der Dreijahresfrist) ausnahmsweise in den Fällen gewährt werden kann, in denen Einvernehmen mit dem öffentlichen Schulträger besteht und in denen die Anerkennungs-voraussetzungen an einer anderen Schule im Land Sachsen-Anhalt bereits erbracht sind. Diese vorzeitige Finanzhilfe soll im zweiten Jahr 75 Prozent und im dritten Jahr 100 Prozent gemäß § 18a Schulgesetz betragen.

 

Schließlich ist noch zu erwähnen, dass wir die Schulsozialarbeit als wesentliches Element von Schule im Schulgesetz verankert haben. Damit soll die Bereitschaft des Landes dokumentiert werden, die Schulsozialarbeit auch nach Auslaufen der EU-Förderperiode im Jahre 2020 durch Landesmittel abzusichern.“