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Heute in Magdeburg: Landtag verabschiedet neues Schulgesetz

Magdeburg, den 20. Juni 2018

Kolb-Janssen: Schulsozialarbeit verankert, Schulgeldfreiheit für die Altenpflegeausbildung erreicht

 

 

Zur heutigen Verabschiedung des neuen Schulgesetzes im Landtag von Sachsen-Anhalt sagte die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Angela Kolb-Janssen (Foto):

 

„Ich bin froh, dass es nach langen und schwierigen Beratungen gelungen ist, heute das neue Schulgesetz zu verabschieden. Angesichts der Verankerung der Schulsozialarbeit und der Schulgeldfreiheit für die Altenpflegeausbildung ab dem neuen Schuljahr 2018/19 haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten guten Gewissens dem neuen Schulgesetz zugestimmt. Wir sind froh, dass die Voraussetzungen für den Einstieg von Seiten- und Quereinsteigern in den Schuldienst, Verwaltungserleichterungen und eine erhöhte Finanzzuweisung für die freien Schulen und die Schulgeldfreiheit für die Altenpflegeausbildung geregelt werden konnten.“

 

1. Schulsozialarbeit

Die SPD hat sich insbesondere für die gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit im Schulgesetz stark gemacht. In § 1 wird es zukünftig heißen: „Schulsozialarbeit ergänzt den schulischen Alltag. Sie öffnet Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern neue Zugänge zu Unterstützungsangeboten und erweitert ihre präventiven, integrativen und kurativen Handlungsmöglichkeiten. Die Schulen arbeiten im Rahmen der Schulsozialarbeit mit anerkannten Einrichtungen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zum Schutz des Kindeswohls zusammen.“ Das ist ein großer Erfolg und Anerkennung der wichtigen Arbeit der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter.

 

2. Schulgeldfreiheit für die Altenpflegeausbildung

Das Schulgeld für die Altenpflegeausbildung wird vorzeitig bereits zum neuen Schuljahr abgeschafft. Die Sicherung der Pflege ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre. Die Zahl der zu Pflegenden wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen, die Arbeitsbedingungen sind nicht die allerbesten, und daher brauchen wir jeden, der diesen wichtigen und auch schönen Beruf ergreifen will. Der Bund hat das Pflegeberufereformgesetz auf den Weg gebracht, das eine Reform der Ausbildung und die Schulgeldfreiheit ab 2020 vorsieht. Um einen weiteren Rückgang bei den Auszubildenden zu vermeiden, wird in Sachsen-Anhalt nun das Schulgeld vorzeitig abgeschafft. Davon werden rund 615 Auszubildende profitieren, vor allem junge Frauen.

 

3. Keine Verschlechterungen

Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, Verschlechterungen für die Schulen zu verhindern. So sind die Wahlpflichtangebote entgegen dem Entwurf des Bildungsministeriums auch zukünftig gesetzlich verankert. Darüber hinaus haben wir klargestellt, dass jahrgangsübergreifender Unterricht nicht die Regel, sondern die Ausnahme bleiben soll.

 

4. Schulverweigerer: Eltern müssen Verantwortung übernehmen

Um einer Schulverweigerung frühzeitig entgegenzuwirken und Schulversagen zu verhindern, sollen Eltern stärker in die Pflicht genommen werden. Durch die Einführung eines Zwangsgeldes soll eine besserer Vernetzung zwischen Schulen, Trägern der Jugendhilfe, Ordnungsämtern und den Eltern erreicht werden, damit Beratung, Hilfsangebote und Unterstützung früher und besser wirken. Es ist unser Ziel, dass es durch die stärkere Verantwortlichkeit der Eltern künftig nicht mehr zum Jugendarrest für Schulverweigerer kommt.

 

5. Seiten- und Quereinsteiger

Angesichts des steigenden Bedarfs an Lehrkräften an unseren Schulen haben wir die Einstellungsvoraussetzungen für entsprechend qualifizierte Seiten- und Quereinsteiger geöffnet. Sie brauchen Weiterbildungen und Qualifikationsangebote, um gut auf den Lehrerberuf vorbereitet zu sein.

 

6. Mehr Geld für die Ersatzschulen

Angesichts der schwierigen Finanzsituation vieler Ersatzschulen sind wir froh, dass sich die Koalitionsfraktionen schon im Vorfeld des externen Gutachtens zur Ermittlung der Schülerkostensätze auf eine Übergangsfinanzierung darauf geeinigt haben, die Personalkosten auf 95 Prozent und die Sachkosten auf 20 Prozent anzuheben.

 

7. Grundschulverbünde

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundschulverbünde wird es ab dem kommenden Schuljahr nicht nur in den dünn besiedelten ländlichen Gebieten geben. Sie bieten allen Gemeinden außer den Ober- und Mittelzentren neue Möglichkeiten, ihre pädagogischen Konzepte umzusetzen. Nach vier Jahren soll eine Evaluation der Grundschulverbünde erfolgen.