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PM 2018 149

2017 Rückgang der Sorgeerklärungen in Sachsen-Anhalt

21. Juni 2018

Im Jahr 2017 erhielten die Jugendämter in Sachsen-Anhalt 8 149 Erklärungen für die gemeinsame elterliche Sorge. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sank die Anzahl der Sorgererklärungen im Vorjahresvergleich um 4,6 Prozent. Seit dem Jahr 2005 hatte sich die Zahl der abgegebenen Sorgeerklärungen von 4 143 bis auf 8 541 im Jahr 2016 stetig erhöht.

Bei einem Großteil der Fälle (8 012) erklärten die Eltern, die Sorge für ihre Kinder gemeinsam übernehmen zu wollen und in 137 Fällen übertrug das Familiengericht die elterliche Sorge auf beide Elternteile.

In den beiden kreisfreien Städten Halle, Saale (1 225) und Magdeburg (872) wurden die meisten Sorgeerklärungen abgegeben. Das war etwa ein Viertel aller Sorgeerklärungen.

Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie durch eigene Erklärung, durch eine gerichtliche Entscheidung oder Heirat die gemeinsame Sorge für ihre Kinder erhalten.

Zum Hintergrund: im Jahr 2016 wurden in Sachsen-Anhalt 18 092 Kinder lebend geboren. Bei 61,8 Prozent waren die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet.