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Magdeburg - Heute im Landtag / Kleingärten: „Oasen der Erholung und Paradiese der Artenvielfalt“

Magdeburg, den 21. Juni 2018

Vielfältige Fördermöglichkeiten für den Umbau - Dalbert kündigt Runden Tisch an


 

Magdeburg. In der heutigen Landtagsdebatte zum Thema „Besorgniserregender Leerstand bei Kleingärten in Sachsen-Anhalt“ sagte Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Foto):

 

Umbau statt Rückbau

 

„Die Frage ist, wie gehen wir weiter damit um? Rückbau kann nicht das Ziel der Entwicklung sein. Der hohe Leerstand belastet die Kleingartenvereine und Kommunen finanziell schwer. Dies erfordert zwingend eine Neustrukturierung von Kleingartenanlagen sowie ein Umdenken in der Nutzung und dem Erhalt dieser grünen Lungen für die Kommunen. Das Ziel muss die Erarbeitung regionaler Kleingartenentwicklungskonzepte sein.“

 

Lebensqualität und Verantwortung gegenüber Natur und Umwelt

 

„Bei alternativen Nutzungsformen müssen alle Altersgruppen in allen Schichten der Bevölkerung angesprochen werden. Es geht hier um Fragen der aktiven Kommunalentwicklung, um die Biodiversität, den Klimaschutz und den Aufbruch einer Gesellschaft, zurück zu natürlichen Wurzeln. Es geht um Angebote für junge Familien, um Schulgärten, Blühflächen, Biotope, um die Integration von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, letztlich um Lebensqualität und Verantwortung gegenüber Natur und Umwelt.“

 

Große Aufgabe – die Mühe lohnt sich

 

„Die Kleingartenvereine, Kleingärtner und Kommunen stehen bei der Neustrukturierung des Kleingartenwesens vor einer großen Aufgabe. Ich bin sicher, dass wir uns hier schnell einig sind: Unsere Kleingärten – sie sind Oasen der Erholung und Paradiese der Artenvielfalt. Es lohnt jede Mühe, diese Oasen zu erhalten.“

 

Vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für einen Umbau

 

„Wir haben als Landesregierung Instrumente hier zu unterstützen. Ich werde gerne zu einem Runden Tisch einladen, um die mögliche Ausgestaltung der Projekte zu besprechen.“

 

„Für den Rückbau von Kleingartenanlagen hat das Land Sachsen-Anhalt keine speziellen Förderrichtlinien vorgesehen. Hier gelten die vertraglichen privatrechtlichen Vereinbarungen der Kleingartenvereine mit den Verpächtern.“

 

„Den Umbau von Kleingartenanlagen bzw. zusammenhängenden Teilanlagen kann die Landesregierung, wo es denn passt, im Förderzeitraum 2014 bis 2020 im Rahmen nachfolgender Förderprogramme unterstützen:

 

•           aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Energie des Landes Sachsen-Anhalt mit den Richtlinien zur Entwicklung des ländlichen Raums  sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz; 

 

•           aus dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt mit den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt.

  

Wenn eine ökologische Umgestaltung einer Kleingartenanlage oder eines Teiles davon mit Vorhaben für Artenschutz und Artenmanagement sowie Förderung des Umweltbewusstseins in Verbindung steht, können die Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Naturschutz-Richtlinien) zum Einsatz kommen. Die Höhe der Förderung beträgt mindestens 5.000 bis 750.000 Euro. Je nach Vorhaben können 80 bis 100 Prozent der förderfähigen Summe gefördert werden.

 

Darüber hinaus gewährt die „Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt “ Zuwendungen.

 

Eine weitere Möglichkeit Kleingartenvereine beim Umbau von Anlagen zu unterstützen, bietet die Projektförderung durch LOTTO Sachsen-Anhalt. LOTTO fördert neben sozialen und kulturellen Projekten auch Vorhaben des Umweltschutzes. Die finanzielle Unterstützung kann bis zu 75.000 Euro betragen. Der Anteil der Eigenmittel/Eigenleistungen des Antragstellers soll hier in der Regel mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen.“