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Bundestag

Heute im Bundestag: Datenaustausch mit Russland zur WM

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 21. Juni 2018
  1. Verschobene Cybersicherheitskonsultation
  2. Datenaustausch mit Russland zur WM
  3. Neuregelung zu Geschlechtseintrag
  4. Mehr sonderpädagogische Förderung
  5. Zukunft des Hochschulpaktes
  6. Europäische Forschungsförderung


01. Verschobene Cybersicherheitskonsultation

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die ursprünglich für Mitte März dieses Jahres terminierten "Cybersicherheitskonsultationen" mit Russland sind "nach Bekanntwerden der Cyberoperation gegen das Auswärtige Amt" verschoben worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2297) hervor. Danach wurde noch kein neuer Termin vereinbart.




02. Datenaustausch mit Russland zur WM

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MTR) "Datenaustausch mit Russland zur Fußball-WM 2018" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/2634). Wie die Fraktion darin ausführt, ist zur Prävention von gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Fußballfans die Speicherung und der Austausch von Daten auch international notwendig. Wissen wollen die Abgeordneten, ob die Bundespolizei oder andere Sicherheitsbehörden Daten an russische Sicherheitsdienste übermittelt haben. Auch fragen sie unter anderem, welche Arten von Daten gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung an die russischen Behörden übermittelt werden.




03. Neuregelung zu Geschlechtseintrag

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur ,Dritten Option' beim Geschlechtseintrag" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/2554) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2103). Wie die Fraktion darin ausführte, hatte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 entschieden, dass die Regelungen des deutschen Personenstandsgesetzes mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar sind, als dass das Gesetz "neben dem Eintrag ,weiblich' oder ,männlich'" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen" (1 BvR 2019/16). Menschen, deren geschlechtliche Identität nicht eindeutig "weiblich" oder "männlich" ist, seien damit diskriminiert und in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt. Im Ergebnis sei der Gesetzgeber aufgefordert worden, bis zum 31. Dezember 2018 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, haben sich die sie tragenden Parteien im Koalitionsvertrag dazu bekannt, geschlechtliche Vielfalt zu respektieren. Alle Menschen sollten "unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können - mit gleichen Rechten und Pflichten". Diesen Vorgaben fühle sie sich verpflichtet, schreibt die Bundesregierung. Gleichzeitig seien die zeitlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten.

Den Angaben zufolge bereitet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Gerichts vor. "Die Ressortabstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Umfang und Inhalt der beabsichtigten Regelungen werden noch diskutiert", heißt es in der Antwort weiter. Die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist 31. Dezember 2018 werde nach aktueller Planung eingehalten.




04. Mehr sonderpädagogische Förderung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Seit 2009 ist die Zahl der Kinder gestiegen, die sonderpädagogisch gefördert werden. Waren es 1990 noch 483.267 Schüler, hatte sich die Zahl 2016 auf 523.813 Schüler erhöht. Damit ist die Förderquote von 6,032 Prozent auf 6,990 Prozent gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2685) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2067). Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage unterstrichen, dass trotz des Rechts auf inklusive Bildung noch viel getan werden müsste, bis inklusive Bildung auch in Deutschland für alle Schüler Realität geworden sei.




05. Zukunft des Hochschulpaktes

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Mit dem laufenden Hochschulpakt 2020 unterstützt der Bund die Länder und Hochschulen bei der Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger bei hoher Studienqualität. Eine Untersuchung der Auswirkungen des Hochschulpakts 2020 vom Dezember 2017 bestätigt den Erfolg des Hochschulpakts, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2676) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/2330). Die Abgeordneten hatten in ihrer Kleinen Anfrage unterstrichen, dass zwar die Grundfinanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen über den Pakt für Forschung und Innovation seit 2005 jährlich um mindestens drei Prozent gestiegen sei, die Grundfinanzierung von Universitäten und Fachhochschulen aber stagniere. Die Grünen fordern nicht nur eine Verstetigung des Hochschulpakts, sondern auch eine bessere Ausstattung und regelmäßige Erhöhung.

Aus Sicht der Bundesregierung ist in erster Linie die Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder maßgebend für ein zukunftsfähiges Hochschulsystem in Deutschland. Dies bedeute auch, dass in der Nachfolge des Hochschulpakts die Bundesmittel an eine nachweisbare und transparente Gegenfinanzierung durch die Länder geknüpft seien, welche dauerhaft und zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen durch ihre Träger erfolgen müssten.

Mit der 2017 beschlossenen Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen hätten die Länder unter anderem auch hierfür eine aufgabenadäquate Finanzausstattung erhalten. Ihre Haushalte würden allein dadurch ab 2020 insgesamt um rund 9,7 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Die Bundesregierung halte eine ausgewogene Balance zwischen unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen im Wissenschaftssystem für wichtig, um sowohl die notwendige Dynamik zu erhalten als auch gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, die auch Nachwuchswissenschaftlern Perspektiven biete. Die Umsetzung dieses Anliegens liege bei den Hochschulen in ihrer Funktion als Arbeitgeber.

Die Bundesregierung sei grundsätzlich bereit, die Bundesmittel auf Grundlage des 2015 neu gefassten Artikels 91b Grundgesetz dauerhaft zu verstetigen. Mit der Verstetigung der Mittel würden die Hochschulen mehr finanzielle Planungssicherheit erhalten. Dies würde ihnen die Einstellung unbefristeten Lehrpersonals erleichtern. Die Bundesregierung erwarte von den Hochschulen und Ländern, dass sie eine verantwortliche Personalpolitik durchführen und mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse schaffen. Der Wissenschaftsrat fordere die Hochschulen in seinem Positionspapier explizit dazu auf, diese Chance zu nutzen und den Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren.

Die Verbesserung der Betreuungsrelation zwischen Professoren und Studenten an den Hochschulen sei eine wichtige, aber nicht die einzige sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Qualität von Studium und Lehre. Vor diesem Hintergrund werde sich die Bundesregierung in den kommenden Verhandlungen mit den Ländern entsprechend für alle Aspekte einsetzen, die eine weitere Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre bedeuten.

Laut einer Modellberechnung des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2008, bezogen auf das Referenzjahr 2005/2006, ergäbe sich ein Zusatzbedarf von 3.969 hauptberuflichen Professuren, um das Niveau der Schweizer Richtwerte zu erreichen.

Die Einrichtung von Professuren liege allein im Zuständigkeitsbereich der Länder beziehungsweise der Hochschulen. Die zusätzlichen Kosten, die mit einer neuen Professur einhergingen, würden unter anderem vom Ergebnis der Verhandlungen des individuellen Berufungsverfahrens abhängen.

Daneben fördere der Bund mit dem Qualitätspakt Lehre (2011 bis 2020) zahlreiche Hochschulen bei der projektförmigen Entwicklung und Umsetzung innovativer Lehr- und Lernformate und neuer Betreuungskonzepte.




06. Europäische Forschungsförderung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung wird sich bei den Beratungen zum Finanzrahmen 2021-2027 der Europäischen Union für eine weitere Modernisierung des Haushalts, für die konsequentere Ausrichtung auf den europäischen Mehrwert und für die angemessene Berücksichtigung wichtiger Zukunftsaufgaben und Querschnittthemen, wie Forschung und Innovation, einsetzen. Das schreibt die Bundesregierung der Antwort (19/2648) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/2245).

Die Grünen hatten in ihrer Anfrage unterstrichen, dass die Europäischen Forschungsrahmenprogramme mit der richtigen Ausgestaltung und finanziellen Ausstattung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung von komplexen Herausforderungen leisten können, denen Politik und Wissenschaft nur auf internationaler Ebene angemessen begegnen können. Dazu gehörten beispielsweise die Klimakrise, wachsende soziale Ungleichheit oder die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass sie bei den Verhandlungen bewährte EU-Politiken grundsätzlich nicht in Frage stellen werde. Europäische Werte seien die Grundlage des Zusammenhalts der EU. So sei die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundprinzipien eine wichtige Voraussetzung für ein gesundes Investitionsumfeld. Ein Vorschlag der Kommission zu einer Rechtsstaatlichkeits-Verordnung liege bereits vor und werde von der Bundesregierung geprüft.

Die Bundesregierung werde die Vorschläge der Kommission im Einzelnen sorgfältig prüfen. Bei der abschließenden Bewertung einzelner Mittelansätze, so dem für das 9. Forschungsrahmenprogramm (Horizont Europa) und dem für EURATOM, müssten sowohl die noch ausstehenden Sektorverordnungen als auch der Gesamtkontext des künftigen Finanzrahmens sowie die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigt werden, betont die Bundesregierung. Die Bundesregierung werde im Rahmen der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) auf ein angemessenes Gesamtvolumen und eine faire Lastenteilung achten.

Im 9. Forschungsrahmenprogramm (Horizont Europa) müssten alle Entwicklungsgrade des Forschungs- und Innovationsgeschehens und Projektgrößen in einem ausgewogenen Verhältnis gefördert werden: ausgehend von einer starken Grundlagenforschung, die maßgeblich auch von den Hochschulen geleistet werde, über die angewandte Forschung bis zur Markteinführung.

Die Bundesregierung sei offen für eine Diskussion über eine anreizgerechte Absenkung der Förderung ("Research and Innovation Actions" und "Innovation Actions") für industrielle Partner (mit Ausnahme der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)), um mehr Industrieunternehmen eine Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation zu ermöglichen.

Beim Thema europäische Hochschullandschaft betont die Bundesregierung, dass sie - ebenso wie die Kultusministerkonferenz der Länder - es als großen Erfolg ansehe, dass über den Bologna-Prozess die Mobilität der Studenten im Europäischen Hochschulraum deutlich zugenommen habe. Teile oder ein gesamtes Studium in verschiedenen Ländern in Europa zu absolvieren, sei heute weit verbreitet. In diesem Kontext sehe die Bundesregierung auch die Initiative des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron und der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Schaffung Europäischer Hochschulnetzwerke. Danach sollen Hochschulen in Europa in die Lage versetzt werden, Netzwerke zu schaffen, die für Studenten und Lehrende einen europäischen Mehrwert bringen und finanziell nachhaltig unterlegt sind.


Foto: Bundesregierung / Bergmann