header-placeholder


image header
image
Bundestag

Heute im Bundestag: Zahl offener Haftbefehle

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 21. Juni 2018
  1. Zahl offener Haftbefehle
  2. Cyber-Sicherheit und Cyber-Abwehr
  3. Verbindungen von Attentäter in die USA
  4. Geschlechtseintragung im Geburtenregister
  5. Auslieferung von Mario R.
  6. Statistik über Disziplinarverfahren


01. Zahl offener Haftbefehle

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Polizeilichen Informationssystem (Inpol-Z) beziehungsweise dem Schengener Informationssystem (SIS II) haben zum Stichtag 26. März 2018 laut Bundesregierung 594 Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität vorgelegen. "Abzüglich der Haftbefehle ausländischer Behörden (sieben Fahndungen) richteten sich diese gegen insgesamt 457 Personen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1970). Diese seien aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet worden.




02. Cyber-Sicherheit und Cyber-Abwehr

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Aspekte der Cyber-Sicherheit berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2645) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2032). Darin verweist sie darauf, dass innere und äußere Sicherheit im Cyber-Raum nicht mehr trennscharf voneinander abzugrenzen seien. Die Wahrung der Cyber-Sicherheit und die Verteidigung gegen Cyber-Angriffe seien so zu einer gesamtstaatlichen Aufgabe geworden, die gemeinsam zu bewältigen sei. Deshalb seien in der "Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2016" die Cyber-Abwehr, die "Cyber-Außen/-Sicherheitspolitik" sowie die Cyber-Verteidigung als drei sich ergänzende Mittel zum Erreichen von Cyber-Sicherheit festgehalten.

Cyber-Verteidigung umfasst dabei laut Vorlage die in der Bundeswehr im Rahmen ihres verfassungsgemäßen Auftrages vorhandenen Fähigkeiten und "Cyber-Außen/-Sicherheitspolitik" das "aktive Einbringen Deutschlands in die europäische und internationale Cyber-Sicherheitspolitik". Cyber-Abwehr beziehe sich auf die zivile Abwehr aller Formen vorsätzlicher Handlungen, deren Ziel es ist, die "Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen mit informationstechnischen Mitteln zu manipulieren, zu beeinflussen oder zu stören" und die keinen "bewaffneten Angriff" im Sinne von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen darstellen.

Ein "Cyber-Gegenangriff" sei insofern "ebenfalls eine - aktive - Maßnahme der Cyber-Abwehr mit dem Ziel, die zum Angriff genutzten informationstechnischen Systeme mit informationstechnischen Mitteln zu manipulieren oder zu stören", schreibt die Bundesregierung weiter. Maßnahmen in diesem Sinne bezeichne sie als "aktive Cyber-Abwehr". Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr werfen der Antwort zufolge verschiedene rechtliche Fragen auf, die die Bundesregierung derzeit prüft. Aus dieser Prüfung werde sich auch möglicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf ableiten. Da für den Einsatz von Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr besondere Fachkenntnisse erforderlich seien, würden neben den rechtlichen Fragen auch organisatorische Fragen geprüft. "Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, daher werden bislang keine Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr durchgeführt", heißt es in der Vorlage.




03. Verbindungen von Attentäter in die USA

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) "Verbindungen des Attentäters vom Olympia-Einkaufszentrum in München in die USA" sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/2649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2246). Wie die Fraktion darin schrieb, hatte der Attentäter vom Olympia-Einkaufszentrum, David S., der im Juli 2016 neun Menschen und sich selbst tötete, Medienberichten zufolge Kontakt zu einem Todesschützen in den USA. Nach Angaben des Sheriffs im San Juan County habe sich David S. im Internet mit William Atchison ausgetauscht, der im Dezember 2017 im US-Bundesstaat New Mexico zwei Schüler und sich selbst erschossen habe.

Laut Bundesregierung hatte das Bundeskriminalamt (BKA) seit dem 9. Dezember 2017 Kenntnis davon, "dass Atchison - nach dessen eigenen Angaben gegenüber den zuständigen US-amerikanischen Behörden - mit dem Attentäter von München/Bayern in Kontakt gestanden haben will". Wie die Bundesregierung weiter ausführt, war David S. unter dem Nutzernamen "Maurächer" auf der Darknet-Plattform "Deutschland im Deep Web" ("DiDW") aktiv, die auch einen Chatraum beinhaltet habe. Ob David S. im Chatraum an "Gesprächen" oder "Diskussionen" teilnahm, sei ihr der Bundesregierung nicht bekannt.

Eine Person mit Namen "William Atchison" sei im Rahmen der im BKA erfolgten Abklärungen nicht bekannt geworden, führt die Bundesregierung weiter aus. Vor diesem Hintergrund lägen ihr "keine Informationen, welche Medien, Webseiten oder Online-Plattformen David S. und William Atchison für ihre Kontakte oder ihren Austausch genutzt haben könnten, noch zu möglichen dort geäußerten Attentatsplänen vor".



04. Geschlechtseintragung im Geburtenregister

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Eintragung des Geschlechts Neugeborener im Geburtenregister geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/2654) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2281). Wie die Fraktion darin ausführte, schreibt das Personenstandsrecht vor, dass nach der Geburt eines Kindes dessen Geschlecht im Geburtenregister zu beurkunden ist. Mit dem "Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften" habe der Bundestag die Möglichkeit geschaffen, auf eine Geschlechtsangabe im Geburtenregister zu verzichten, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag im Geburtenregister offen zu lassen, ermögliche jedoch laut Bundesverfassungsgericht nicht hinreichend eine Anerkennung der "dem eigenen Empfinden entsprechenden Geschlechtlichkeit". Deshalb müsse der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung treffen (1 BvR 2019/16).

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, bereitet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor. Die Ressortabstimmung sei noch nicht abgeschlossen; die von dem Gericht gesetzte Frist werde nach aktueller Planung eingehalten. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, ist die Eintragung des Geschlechts im Geburtenregister nach Ansicht der Bundesregierung weiter erforderlich, "da in einigen Bereichen Rechtsfolgen an das Geschlecht geknüpft werden".




05. Auslieferung von Mario R.

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Eine rechtskräftige Entscheidung über die Auslieferung des in Ungarn festgenommenen Mario R. hat mit Stand vom 7. Juni noch nicht vorgelegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2658) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2303) hervor. Darin hatte die Fraktion die "Verhaftung des Rechtsextremen Mario R." thematisiert. Dieser gelte als Betreiber des Online-Versandes ,Migrantenschreck.de", über den seit Mai 2016 Waffen vertrieben worden seien.

Auf die Frage, seit wann genau bundesdeutsche Sicherheitsbehörden wussten, "dass sich (der untergetauchte) Mario R. in Ungarn aufhält", verweist die Bundesregierung darauf, dass das Landeskriminalamt Berlin das Verfahren gegen Mario R. in alleiniger Zuständigkeit führe. Dem Bundeskriminalamt sei der Aufenthaltsort des Mario R. in Ungarn im April 2016 bekannt geworden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe " erstmalig im Rahmen der Presseberichterstattung zur Festnahme am 28. März 2018 Kenntnis über den Aufenthalt des Mario R. in Ungarn" erlangt.




06. Statistik über Disziplinarverfahren

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte sind Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (19/2677) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2296). Darin hatte sich die Fraktion unter anderem nach der Zahl disziplinarrechtlicher Verfahren erkundigt, die infolge der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Bundestages etwa gegen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes eingeleitet wurden.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, lassen sich in der jährlich veröffentlichten Statistik über Disziplinarverfahren der Bundesbeamten die dort erfassten Verfahren verschiedenen Arten von Dienstpflichtverletzungen zuordnen, aber nicht einzelnen Anlässen. In den Personalakten der möglicherweise betroffenen Beamten und Soldaten könnten heute "keine disziplinarrechtlichen Verfahren im Sinne der Anfrage" festgestellt werden.

"Aufgrund des gesetzlichen Verwertungsverbotes von Paragraf 16 Absatz 1 des Bundesdisziplinargesetzes und des Tilgungsgebotes von Paragraf 16 Absatz 3 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes sind vor Ablauf dieser gesetzlichen Fristen gegebenenfalls gegen Beamtinnen und Beamte geführte Disziplinarverfahren heute nicht mehr nachvollziehbar", heißt es in der Vorlage weiter. Gleiches gelte für Verfahren gegen Soldaten aufgrund der Tilgungspflicht von Paragraf 8 der Wehrdisziplinarordnung.


Foto: Bundesregierung / Bergmann