header-placeholder


image header
image
35b3ab2a19f46ac3056fff8ccff085c4 XL

Wirtschaftsrat: Wirtschaftsfeindliche Reform der Grunderwerbsteuer

21. Juni 2018

Wolfgang Steiger: Rückwärtsgewandte Pläne zur Reform der Grunderwerbsteuer offenbaren geringe Ambitionen des Finanzministeriums


Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. bewertet den heute veröffentlichten Abschlussbericht der Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz für die Reform der Grunderwerbsteuer als nicht zielführend. Während sich das Grunderwerbsteueraufkommen sich seit 2006 von 6,4 auf 13,5 Milliarden Euro beinahe verdoppelt hat und die Steuereinnahmen insgesamt Jahr für Jahr neue Rekordmarken erreichen, konzentrieren sich die Reformvorschläge der Länder-Arbeitsgruppe einzig auf die starke Einschränkung des Ausnahmetatbestands der share deals. Das ist eine weitere indirekte Steuererhöhung. „Die share deals jetzt zu einem flächendeckenden Steuervermeidungsmodell hochzustilisieren und pauschal zu verteufeln, ist völlig unangemessen. Der Gesetzgeber hat sie seinerzeit selbst aus gutem Grund eingeführt, damit Konzerne intern umstrukturieren können“, erklärt Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates. 

Von den insgesamt 555 Transaktionen mit mehr als 800 Wohneinheiten im Zeitraum 1999 bis 2016 wurde dem IW Köln zufolge nur knapp jede fünfte Transaktion als Share Deal mit einer Beteiligungsquote von weniger als 95 Prozent vollzogen. Der vermeintliche Steuerausfall wird zudem vollkommen überschätzt: Basierend auf den Volumina institutioneller Transaktionen der Jahre 2012 bis 2016 hat der Wirtschaftsrat ermittelt, dass etwa für das Jahr 2016 Steuereinnahmeausfälle in einer Bandbreite von rund 350 bis 1.050 Millionen Euro geschätzt werden können. Das macht weniger als zehn Prozent des Gesamtsteueraufkommens aus.

„Statt den Unternehmen neue Daumenschrauben anzulegen, wären die Länder gut beraten, eine Grunderwerbsteuerreform anzugehen, die diesen Namen auch verdient. Der immer weiter und immer schneller steigende Grunderwerbsteuersatz muss dringend eingebremst werden. Etwa durch den vom Wirtschaftsrat vorgeschlagenen Grundfreibetrag in Kombination mit einem Stufentarif“, fordert Wolfgang Steiger. „Es kann nicht sein, dass die Politik ständig eine höhere Wohneigentumsquote und mehr bezahlbare Mietwohnungen fordert, während sie dies durch immer höhere Grunderwerbsteuerbelastung verteuert.“
 
Der Wirtschaftsrat fordert einen Stufentarif mit signifikant niedrigeren Steuersätzen entlang des Immobilienwertes, einen Grundfreibetrag auf den Erwerb der ersten selbst genutzten Immobilie und die Befreiung des Ankaufs eines Grundstücks zum Zwecke der Wohnbebauung von der Grunderwerbsteuer sowohl für private Nutzer als auch für professionelle Entwickler.