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Magdeburg - Heute im Landtag: Umsetzung der Istanbul-Konvention

Magdeburg, den 22. Juni 2018

Kolb-Janssen: „Beim Kampf gegen Gewalt an Frauen nicht nachlassen“

 

 

Bereits 2011 hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte „Istanbul-Konvention“ unterzeichnet. Nach der Ratifizierung im letzten Jahr gilt die Istanbul-Konvention in Deutschland seit dem 1. Februar 2018. Der Landtag von Sachsen-Anhalt diskutiert am heutigen Freitag einen Antrag der Koalitionsfraktionen, der von der SPD initiiert wurde.

 

Zur Einbringung des Antrages erklärte die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, 

Angela Kolb-Janssen (Foto):

 

„Wir haben in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren viel für die Verbesserung des Schutzes von Frauen und Kindern erreicht, die Opfer von Gewalt sind. Darüber bin ich sehr froh. Dennoch dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen und müssen insbesondere präventive Beratungsangebote stärken, Gewaltschutzambulanzen ausbauen und die Therapieangebote für traumatisierte Frauen und Kinder verbessern. Wir nehmen die Istanbul-Konvention zum Anlass, die Landesregierung zu bitten, die dazu im Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt bereits festgelegten Maßnahmen zu evaluieren und dort fortzuschreiben, wo nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Dazu zählt im Besonderen die bessere Unterstützung und der Schutz von Betroffenen von sexualisierter Gewalt, der barrierefreie Ausbau der Frauenhäuser, eine effektive Verfolgung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und eine Entschädigung für diejenigen, die Opfer psychischer Gewalt mit schweren Folgen geworden sind.“