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PM 2018 150

Zwei Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Sachsen-Anhalt waren 2017 weiblich

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt - 22. Juni 2018

Zum Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni veröffentlicht das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt die Ergebnisse der Personalstatistik mit Stichtag 30. Juni 2017. Zu diesem Zeitpunkt waren 106 840 Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich die Zahl um 2 Prozent oder 1 615 Personen. Es arbeiteten doppelt so viele Frauen im öffentlichen Dienst wie Männer (66 %). 

Mit mehr als drei Viertel war der überwiegende Teil der Beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (81 715). Davon hatten 74 065 (91 %) einen dauerhaften Vertrag, dazu kamen 1 525 Azubis (2 %) und 6 125 Personen mit befristeten Verträgen. Mit 57 970 Arbeitnehmerinnen und 23 745 Arbeitnehmern betrug der Frauenanteil 70,94 Prozent in dieser Beschäftigtengruppe. Vollzeitbeschäftigt waren 50 090 Personen (61 %), 31 630 arbeiteten in Teilzeit (39 %). Die 81 715 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprachen 74 005 Vollzeitäquivalenten. Unter den Teilzeitbeschäftigten waren 3 810 Altersteilzeitbeschäftigte (12 %). 105 davon (3 %) befanden sich im Teilzeitmodell mit verkürzter Arbeitszeit, 970 in der Arbeitsphase im Blockmodell (26 %) und mit 2 735 (72 %) die meisten bereits in der Freistellungsphase des Blockmodells. 

Fast jeder 4. Beschäftigte (24 %) stand im Beamtenverhältnis oder war Richterin oder Richter. Unter den 25 125 Personen befanden sich 1 140 in Ausbildung. In Teilzeit arbeiteten 4 475 (18 %). Damit lag der Vollzeitanteil in diesen Beschäftigungsgruppen mit 82,19 Prozent rund 20 Prozentpunkte höher als bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. 12 015 der Vollzeitäquivalente waren durch Frauen besetzt. Zur Jahresmitte 2017 waren 1 320 in der Altersteilzeit, darunter 850 in der Freistellungsphase des Blockmodells. 

Nicht in den Summen der Personalstatistik enthalten sind die zum Zeitpunkt der Erhebung ohne Bezüge Beurlaubten: 485 Beamtinnen und Beamte, 1 215 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 1 510 geringfügig Beschäftigte.

 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in einem privat­rechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis Beschäftigte. Hierunter fallen Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter, nicht aber Beamtinnen und Beamte. Arbeit­nehmer in Ausbildung und mit Zeitvertrag sind jeweils enthalten. Geringfügig Beschäftigte werden hingegen nur nachrichtlich ausgewiesen und sind bei den Arbeitnehmern nicht enthalten. Personen, die Freiwilligendienste ableisten oder "Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung" (Ein-Euro-Jobs) wahrnehmen, sind generell nicht enthalten.