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Landtagsrede Ministerin Petra Grimm-Benne zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Magdeburg, den 22. Juni 2018

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist Aufgabe des Landes


Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

 

Es sind Bilder, die einem im Kopf bleiben. Das Mädchen aus der Altmark, das durch Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner Verletzungen erlitten hat: ihr Foto ist in den vergangenen Tagen durch die Medien gegangen. Ich habe aber auch nicht vergessen, wie die Eichen aussehen, die Bürgermeister Kloth mir im vergangenen Jahr in Seehausen gezeigt hat. Und ich habe die Gespräche vor Ort mit Medizinern  noch im Ohr. In den Gemeinden wird viel versucht, die Gesundheitsgefahren einzudämmen. Aber es braucht mehr Hilfe, besser vernetzte Hilfe. Stückwerk bringt nichts. Wenn ein Baum von den Nestern befreit wird und der Nachbar-Baum nicht, ist de facto nichts erreicht.

 

Die Landesregierung hilft darum in Zukunft besonders betroffenen Gemeinden stärker als bisher. Mein Ministerium wird, weil es um Gesundheitsschutz geht, diese Koordinierung ab sofort übernehmen.

 

Denn meine Damen und Herren,

 

der Befall der Eichen ist nicht nur ein Problem der Forstwirte. Der Eichenprozessionsspinner kann bei massenhaftem Auftreten eben auch die Gesundheit des Menschen ernsthaft gefährden.

 

Die Zuständigkeiten für die Bekämpfung der Raupe sind zersplittert. Das ist nicht zu ändern, schon gar nicht von heute auf morgen. Aber was man nicht hinnehmen muss, ist, dass sich besonders betroffene Kommunen allein gelassen fühlen, auch finanziell allein gelassen fühlen.

 

Ich bin froh, dass die Landesregierung jetzt deutlich gesagt hat: wir handeln.  Und ich bin froh, dass der Interministerielle Arbeitskreis, den es zum Thema ja gibt, in der kommenden Woche in der Altmark sein wird, um sich die Situation anzuschauen. Denn danach wird es in der IMAG darum gehen, den Handlungsplan für 2019 aufzustellen und für die Kommunen eine Handreichung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zu erarbeiten. Ziel ist es, dass in einer konzertierten Aktion, mit finanzieller Beteiligung des Landes, auf möglichst allen Flächen, für die nach fachlicher Einschätzung eine Bekämpfung notwendig ist, Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Meine Damen und Herren,

 

Die Landkreise und Gemeinden haben viel versucht, um dem Eichenprozessionsspinner Paroli zu bieten. Im Landkreis Stendal z.B. ist großräumig koordiniert bekämpft worden, per Hubschrauber wurde auf 567 Hektar Biozid aufgebracht. Dass vor Ort dennoch vieles Stückwerk bleiben musste, das liegt auch am Geld.

 

Das brechen wir auf. Damit in den nächsten Wochen noch möglichst viele Nester in Bäumen abgesaugt werden können, um Gesundheitsgefahren zum Beispiel an stark befahrenen Straßen einzudämmen, ersetzt das Land besonders betroffenen Kommunen über einen festgeschriebenen Sockelbeitrag hinaus 90% der Kosten für die Fachfirmen, die das Absaugen zu übernehmen.

 

2019 wird es einen Topf bei mir im Ressort geben; zwei Millionen Euro sollen bereitgestellt werden, um den Gesundheitsschutz zu verbessern. Dienstag berät das Kabinett dazu.

 

Was ist bisher getan worden?

Grundsätzlich gilt die Eigentümerverantwortung, d.h. die Verantwortung des Privateigentümers auf Privatgrundstücken und die Zuständigkeit der Kommunen auf öffentlichen Flächen.

Das Landeszentrum Wald hat die erforderlichen Maßnahmen im Wald durchgeführt (Prognose, Monitoring, Bekämpfung) und die Maßnahmen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten koordiniert.

 

Es wurden Info-Materialien für die Bevölkerung erarbeitet (LAV). In der IMAG erfolgt ein Erfahrungsaustausch zwischen Ministerien, nachgeordneten Behörden und Kommunen.

 

Warum ist der Eichenprozessionsspinner trotzdem immer noch ein Problem?

Es muss sichergestellt sein, dass alle Flächen in die Bekämpfung einbezogen werden, von denen eine weitere Ausbreitung der Gefahr in den nächsten Jahren ausgehen kann. Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse bei diesen Flächen haben das erschwert. Außerdem konnten sich gerade stark betroffene Gemeinden eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nicht im eigentlich notwendigen Umfang leisten. 

 

Was wird die Landesregierung tun?

Im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes sind die  Zuständigkeiten für Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefahren festgelegt. Die Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden sind zuständig für Schutzmaßnahmen, die Landkreise koordinieren.  Die Aufgaben des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte auf der Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes. Dies soll auch weiterhin Grundlage sein.

 

Meine Damen und Herren,

 

Der Klimawandel, die Populationsdynamik dieses Insektes und auch die Wirksamkeitsgrenzen der Bekämpfungsmittel und –maßnahmen sind Einflussgrößen, die wir nur bedingt beeinflussen können. Aber es gibt Faktoren, die wir ändern können: Koordinierung und Finanzausstattung. Hier sind die Grundlagen jetzt verbessert worden, so dass ich hoffe, dass wir bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in den besonders betroffenen Regionen besser vorankommen können.