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DGB Sachsen-Anhalt / Wiedemeyer: Beschluss der Mindestlohn-Kommission ist ein Erfolg

26. Juni 2018

Die Mindestlohnkommission hat heute die Anpassung der Lohnuntergrenze beschlossen. Jetzt ist es an der Bundesregierung, diesen Beschluss in Recht umzusetzen. In diesem Fall erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn in zwei Stufen: zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. 

Susanne Wiedemeyer, DGB-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt sagte dazu heute am Dienstag:

„Die einstimmige Empfehlung der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn anzuheben,  ist ein Erfolg. Für alle, die mit dem Mindestlohn zurechtkommen müssen, zählt jeder Cent.  In Sachsen-Anhalt betrifft das besonders viele Beschäftigte. Sie können nun an der von den Gewerkschaften erkämpften guten Lohnentwicklung der letzten Jahre teilhaben.

Klar ist aber auch: Ein Mindestlohn kann nur eine untere Haltelinie sein. Gute und möglichst umfassend geltende Tarifverträge bleiben für Beschäftigte das wichtigste Instrument zur Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die Tarifbindung muss deshalb wieder deutlich gestärkt werden! Starke Gewerkschaften sichern gute Löhne und auskömmliche Renten.

Entschlossenes Regierungshandeln ist bei der Bekämpfung von Mindestlohn-Verstößen gefragt.  Es ist ein gutes Signal, dass Finanzminister Scholz das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) um 1400 Stellen aufstocken will. Nur mit einer ordentlichen Personalausstattung kann die FKS auf Streifenfahrten wieder spontane Prüfungen auch in kleineren Betrieben durchführen - ergänzend zu geplanten Einsätzen bei "großen Fischen". Und auch die Kontrollen der Branchenmindestlöhne, etwa auf Baustellen, dürfen nicht vernachlässigt werden.

Kontrollen schützen nicht nur die Beschäftigten, von denen viele jeden Cent zweimal umdrehen müssen, sondern auch die ehrlichen Arbeitgeber.“