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Magdeburg / ST: Derivatgeschäfte - Transparenz für Bürgerinnen und Bürger

Magdeburg, den 5. Juli 2018

Zu den aktuellen Berichterstattungen zu Derivatgeschäften von Abwasserzweckverbänden erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata (Foto):

 

„Die CDU-Fraktion hatte in den vergangenen Wochen bei den Verhandlungen zur Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) eine weitreichende Prüfung von Kommunen gefordert und diese auch bei Kommunen mit unter 25.000 Einwohnern anlassbezogen durch den Landesrechnungshof durchgesetzt. Des Weiteren wollten wir gesetzlich verankern, dass nicht nur die Kommunalaufsichtsbehörde, sondern auch der Landtag oder einer seiner Ausschüsse den Landesrechnungshof bitten kann, eine örtliche Prüfung der Gemeinden oder Verbandsgemeinden durchzuführen. Dies scheiterte bisher jedoch an der SPD. Dennoch unterstützen wir den Landesrechnungshof bei der Aufklärung der Fälle zu Derivatgeschäften und werden uns in weiteren Verhandlungen dafür stark machen, unsere Forderungen durchzusetzen, um Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu schaffen.“   

 

Nach Recherchen des MDR-Magazins „exakt“  ist bekannt geworden, dass der Abwasserverband Köthen Verluste aus risikobehafteten Derivatgeschäften in Höhe von 38,35 Millionen Euro eingefahren habe. Solche spekulativen Geschäfte dürfen Kommunen und Zweckverbände nicht eingehen. In einem Vergleich habe sich der Abwasserverband Köthen mit der Bank auf einen Verlust von 11,24 Millionen Euro geeinigt, der in neue Derivate eingepreist wurde und noch bis 2038 getilgt werde. Es bestehe daher der Verdacht, dass diese Verluste auf die Gebührenzahler umverteilt wurden.

 

„Das geht so nicht!“, sagt Guido Heuer, Sprecher für Angelegenheiten des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement (BLSA) der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt. „Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden“, so Heuer. Zudem fordert der Abgeordnete,  dass die uneingeschränkten Prüfrechte des Landesrechnungshofes darüber hinaus auch dort gelten sollten, wo das Land einen erheblichen Teil der Aufwendungen von Leistungserbringern finanziert.