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Bundestag

Heute im Bundestag: Instandsetzung der Gorch Fock

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 11. Juli 2018
  1. Recht und Haftung in Bergbau-Fragen
  2. Neue Regeln für den Versicherungsvertrieb
  3. Instandsetzung der Gorch Fock
  4. Fördermittel für IDA-Publikation
  5. Kein generelles Nachtflugverbot


01. Recht und Haftung in Bergbau-Fragen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um die rechtlichen Folgen möglicher Bergwerksflutungen im Saarland geht es in der Antwort (19/3075) auf eine Kleine Anfrage (19/2636) der FDP-Fraktion. Hintergrund sind Pläne des Konzerns RAG, die saarländischen Gruben bis 2035 zu fluten. Die Abgeordneten haben Befürchtungen von Kritikern der geplanten Maßnahmen angeführt, wonach Methan und Radon unkontrolliert austreten könnten und etwa Grundwasser verunreinigt werden könnte. In der Antwort äußert sich die Bundesregierung nun zu Voraussetzungen für eine Anwendung bestimmter Paragraphen des Bundesberggesetzes. Bedarf, dieses Gesetz an aktuelle Herausforderungen in dem Bereich anzupassen, sieht sie derzeit nicht. Sie stehe in regelmäßigem Kontakt mit den Ländern und prüfe dabei, ob Änderungen des rechtlichen Rahmens für den Bergbau nötig sind, erklärt die Bundesregierung.




02. Neue Regeln für den Versicherungsvertrieb

Wirtschaft und Energie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Die Regeln für den Versicherungsvertrieb werden neu gefasst. Dazu hat die Bundesregierung die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (19/3109) vorgelegt. Neu gefasst worden sind insbesondere die Vorschriften über die Erlaubniserteilung für den Versicherungsvertrieb, die Regeln zur Berufshaftpflicht sowie zur Weiterbildung von Versicherungsvertretern. Der durch die Verordnung entstehende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird mit rund 5,5 Millionen Euro angegeben.




03. Instandsetzung der Gorch Fock

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Das Segelschulschiff Gorch Fock wird voraussichtlich erst wieder im zweiten Quartal 2019 zur Verfügung stehen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2908) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2395) mit. Die Gorch Fock befinde sich seit 2015 in einer turnusmäßig geplanten Depotinstandsetzung und liege deshalb seit Januar 2016 in der Elsflether Werft. Im Rahmen der schiffbaulichen Untersuchungen sei die komplette Struktur, die Außenhaut, die Decks und die Aufbauten der Schiffes untersucht worden. Diese Untersuchungen hätten gravierende Schäden zu Tage gefördert. So könnten die Masten und Rahen nicht weiter genutzt werden und müssten vollständig erneuert werden.

Nach Angaben der Regierung sind die durchzuführenden umfangreichen Arbeiten an der Gorch Fock die Ursache der Kostensteigerungen von ursprünglich zehn Millionen Euro über 75 Millionen Euro bis auf voraussichtlich 135 Millionen Euro für die Instandsetzung. In der ursprünglichen Kostenkalkulation seien beispielsweise die Freilegung der Fundamente im Maschinenraum, der Neubau des Kartenhauses, der Ausbau aller Rohrleitungen und Inneneinrichtungen nicht berücksichtigt gewesen. Zudem seien die während den Arbeiten entdeckten gesundheitsgefährdenden Isoliermaterialien (Asbest und Kohle-Mineralfasern) aufwändig zu beseitigen.

Nach Bekanntwerden der ersten Kostensteigerung hat die Bundeswehr nach Angaben der Regierung auch den Abbruch der Instandsetzung und den Neubau eines Segelschulschiffes geprüft. Ein solcher Neubau lasse jedoch Kosten von bis zu 170 Millionen Euro erwarten. Wegen der zu erwartenden Kosten und um die seemännische Ausbildung des Führungsnachwuchses der Marine auf einem Segelschulschiff möglichst schnell wieder aufzunehmen, habe man sich entschlossen, die Instandsetzung der Gorch Fock fortzusetzen. Nach der Instandsetzung wird mit einer Nutzung der Gorch Fock bis 2040 gerechnet. Die Entscheidung über die Fortsetzung der Instandsetzung habe Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen unter Beteiligung der zuständigen Staatssekretärin und des Generalinspekteurs der Bundeswehr getroffen.




04. Fördermittel für IDA-Publikation

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V. (IDA) hat aus Mitteln der Bundesförderung im Rahmen des Programms "Demokratie leben!" ein Honorar von 500 Euro für die Erstellung der Publikation "Die christliche Rechte in Deutschland" gezahlt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2909) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2476) mit. Die Regierung weist darauf hin, dass die Publikation keine Meinungsäußerung des Bundesfamilienministeriums darstellt und die Regierung deshalb den Inhalt der Publikation nicht bewertet.




05. Kein generelles Nachtflugverbot

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/PK) Ein generelles Nachtflugverbot gibt es nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland nicht. Die Betriebszeiten von Flughäfen und damit die Nachtflugregelungen seien Bestandteil der Flugplatzgenehmigungen, die von den zuständigen Länderbehörden erteilt würden, heißt es in der Antwort (19/3158) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2842) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die jeweiligen Betriebsregelungen seien teilweise sehr komplex.

Wie aus den Angaben weiter hervorgeht, hat es an den 16 von der Deutschen Flugsicherung (DFS) kontrollierten internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland 2017 insgesamt 215.843 Starts und Landungen in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gegeben.


Foto: Bundesregierung / Bergmann