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Zoll News: Schwarz im Harz?

Zoll Braunschweig (ots)  - 20. Juli 2018

Zoll trifft fünf Handwerker ohne Arbeitserlaubnis in Goslar an


Fünf Männer aus der Ukraine und Armenien waren am 17. Juli 2018 mit der Kernsanierung einer Wohnung in Goslar beschäftigt, als der Zoll für eine Kontrolle anrückte. Das vorläufige Ergebnis der Kontrolle dürfte keinem der Betroffenen gefallen, denn die Männer waren ohne hier gültige Arbeitserlaubnis tätig. Das hat Folgen: Gegen die Handwerker wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet, der Arbeitgeber muss mit einem Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern rechnen und der Bauherr hat im besten Fall eine verlassene Baustelle und im schlimmsten Fall Strafverfahren wegen Beihilfe zu den genannten Taten zu befürchten.

"Wir wollen natürlich raus bekommen, wie man zum Beispiel im fernen Armenien an einen illegalen Job in Goslar kommt", kommentiert Pressesprecher Andreas Löhde vom zuständigen Hauptzollamt Braunschweig den derzeitigen Stand der Ermittlungen. Dazu werden die Arbeiter aktuell an der Zolldienststelle in Göttingen vernommen. Ein dort eingesetzter Spezialist für Ausländerrecht erklärt den Hintergrund: "Es ist ja nicht so, dass sie überhaupt nicht hätten hier sein dürfen. Sie dürfen nur keinen einzigen Handschlag arbeiten".

Bislang ist nur bekannt, dass die fünf Männer ein sogenanntes "D-Visum" für die Republik Polen haben. Diese Papiere werden für begrenzte Arbeitsaufenthalte in einem bestimmten Land ausgestellt, etwa für Erntehelfer. Andere Länder des Schengen-Raums, als das im "D-Visum" bestimmte, dürfen damit hingegen nur kurz bereist werden. Den Unterschied zum vorliegenden Fall erklärt Zolloberinspektor Löhde so: "Malerarbeiten oder Trockenbau in Deutschland sind keine touristischen Zwecke".



Foto: Auch Wohnhäuser können Arbeitsorte sein; Symbolbild: ZOLL