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Zoll News: Reisender versteckt über 160.000 Euro im Fahrzeug

24. Juli 2018


Bargeldschmuggel und Festnahme


Zöllner des Hauptzollamts Singen haben auf der Bundesstraße 31, Höhe Döggingen, einen Bargeldschmuggelversuch aufgedeckt, als sie zwei Reisende und deren Fahrzeug kontrollierten.

Der in Frankreich ansässige 38-jährige Fahrer gab auf Befragung nach Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr gegenüber den Zöllnern an, genau 10.000 Euro mit sich zu führen. Auf die Nachfragen der Beamten antwortete der 38-Jährige, dass sein Beifahrer keinerlei Bargeld mit sich führt und er selbst nicht mehr als die soeben deklarierten 10.000 Euro dabeihabe.

Bei der anschließenden Gepäckdurchsicht fanden die Zöllner in einer dem Fahrer gehörenden Tasche die angemeldeten 10.000 Euro sowie in einem Briefumschlag weitere 40.500 Euro vor.

Im Rahmen der anschließend durchgeführten Fahrzeugkontrolle wurden die Zöllner noch einmal fündig: Versteckt in einem Seitenfach des Kofferraums befand sich eine Tasche mit weiteren 120.000 Euro.

Der 38-Jährige hat somit versucht, insgesamt 160.500 Euro ohne entsprechende Anmeldung von Frankreich nach Deutschland zu schmuggeln.

Gegen den Mann wurde wegen Nichtanmeldens des mitgeführten Bargelds ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Als Sicherheit für die zu erwartende Geldbuße musste er knapp 42.000 Euro hinterlegen.

Doch damit nicht genug: Da bei der Überprüfung seiner Personalien festgestellt wurde, dass gegen ihn wegen eines anderen Delikts ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag, wurde er durch die Zöllner vorläufig festgenommen und an die Landespolizei übergeben.


Foto 1: Nicht angemeldetes Bargeld



Zusatzinformation

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Als Barmittel gelten Bargeld (z.B. Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind), bestimmte Wertpapiere (z.B. Sparbriefe, Schecks, Aktien und Wechsel) sowie gleichgestellte Zahlungsmittel (z.B. Sparbücher, elektronisches Geld sowie Edelmetalle [wie Platin, Gold und Silber] und Edelsteine - roh oder geschliffen - [wie Diamanten, Rubine, Saphire oder Smaragde]).


Foto 2: Schmuggelversteck im Pkw




Foto 3: Bargeld in einer Tasche