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Filiz Polat: Ablehnung Sonder-Innenausschusssitzung ist Armutszeugnis für Rechtsbewusstsein der Großen Koalition

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag - 3. August 2018


Zur Ablehnung des Antrags der grünen Bundestagsfraktion auf Einberufung einer Sondersitzung des Innenausschusses zur Aufklärung über die (mutmaßlich) rechtswidrige Durchführung von Abschiebungen und die Rolle des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erklärt Filiz Polat (Foto), Obfrau im Innenausschuss und Sprecherin für Migrationspolitik:
 
Es wäre eigentlich die Aufgabe des Bundesinnenministers und auch der Koalitionsfraktionen bei mutmaßlich rechtsstaatlich fragwürdigen Abschiebungen von sich aus umgehend Aufklärung zu betreiben. Die Ablehnung der Sondersitzung ist ein Armutszeugnis für das Rechtsbewusstsein der Großen Koalition. Rechtsstaatlichkeit kennt keine politische Sommerpause. Es ist vollkommen unverständlich, dass die Große Koalition, FDP und AfD anscheinend kein Aufklärungsinteresse haben, obwohl in den bekannt gewordenen Fällen die Gewaltenteilung und die Rechtstaatlichkeit offensichtlich massiv unterlaufen wurden. Es darf keine Abschiebungen am Rechtsstaat vorbei geben. Bei Abschiebungen aus Deutschland muss immer sichergestellt sein, dass geltendes Recht angewandt und Gerichtsentscheidungen respektiert werden. Anscheinend war und ist dies nicht immer der Fall. Daher müssen die Umstände der Abschiebungen genau und zeitnah untersucht werden, vor allem auch die Rolle von Bundesinnenminister Horst Seehofer, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, der Bundespolizei sowie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
 
Wir fordern daher weiterhin eine umgehende Aufklärung der Vorfälle und der Verantwortlichkeiten im Innenausschuss. Wir haben zahlreiche Fragen, die beantwortet werden müssen: Wer wurde wann worüber informiert? Gab es politischen Druck, das Gericht nicht angemessen zu informieren oder gar zu täuschen? Wenn ja, von wem? Welche Informationen hat das BAMF an die zuständigen Stellen in NRW weitergegeben? Gab es Weisungen an BAMF-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie sie mit den Fragen des Gerichts in Gelsenkirchen umgehen sollen? Was wurde seit Bekanntwerden der rechtswidrigen Abschiebungen in BAMF und BMI unternommen? Gab es Abstimmungen zwischen BMI, der Staatkanzlei und dem Flüchtlingsministerium in NRW?