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Meistergründungsprämie: Kammern ziehen positive Bilanz, sorgen sich aber um die Zukunft

Magdeburg, den 8. August 2018


Ein gutes Jahr nach dem Start der Meistergründungsprämie in Sachsen-Anhalt ziehen die beiden Handwerkskammer im Land eine positive Bilanz: „Die Meistergründungsprämie ist aus unserer Sicht ein hervorragendes, unkompliziertes und unbürokratisches Landesprogramm, das sehr gut angenommen wird. 85 Handwerksmeister und -meisterinnen haben die Prämie bislang erhalten, bewilligt wurden insgesamt Fördergelder in Höhe von 850.000 Euro. Diese ermöglichen Investitionen in Höhe von rund 4,28 Millionen. Euro. Die Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen läuft reibungslos, stets im Sinne unserer Handwerker. So sieht Wirtschaftspolitik für die Wirtschaft aus“, sagen die Präsidenten der Handwerkskammer Halle (Saale) und Magdeburg, Thomas Keindorf und Hagen Mauer (Foto).

 
Dass die Meistergründungsprämie ab 2019 nicht länger aus Landesmitteln, sondern mit EU-Geldern finanziert werden soll, erfüllt die Handwerksvertreter mit Sorge. „Wir befürchten, dass das Antragsverfahren dann kompliziert wird und die Nachfrage sinkt, obwohl der Bedarf weiterhin besteht. Wir appellieren deshalb an die Politik, bei der Umstellung auf einen anderen Fördertopf einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen, das Antragsverfahren nicht unnötig zu verkomplizieren und sowohl die Richtlinie als auch die Mittel schnell freizugeben. Sonst wird ein guter Ansatz für nachhaltiges Gründer- und Unternehmertum im Handwerk im Keim erstickt“, so die Handwerkskammer-Präsidenten.

Die Handwerkskammern rufen alle Handwerksmeister, die erstmalig in Sachsen-Anhalt einen Handwerksbetrieb neu gründen oder übernehmen, dazu auf, das Förderprogramm zu nutzen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt setzt das Programm im Auftrag des Landes um. Die Antragstellung muss vor der Firmengründung oder -übernahme erfolgen. Allen Interessierten wird empfohlen, den Antrag gemeinsam mit den Betriebsberatern der Handwerkskammern aus-zufüllen. „Unsere Fachleute unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der not-wendigen Unterlagen“, so die Präsidenten. Die Handwerkskammern bestätigen auch die für den Antrag notwendige fachliche und persönliche Eignung des Antragstellers sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Neugründung/Übernahme.