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Bundestag

Heute im Bundestag: Pfandfreies Dosenbier für Dänen

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 10. August 2018
  1. Pfandfreies Dosenbier für Dänen
  2. Führungsänderung im Schacht Konrad
  3. Nitrat im Grundwasser
  4. Aktionsprogramm in Erarbeitung
  5. AKW-Bau im bulgarischen Belene
  6. Änderung der Batterierichtlinie
  7. Noch keine Zulassung für MTR3-Behälter


01. Pfandfreies Dosenbier für Dänen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der weitere Umgang mit Dosenpfand im deutsch-dänischen Grenzgebiet ist weiter unklar. Eine von den dänischen und schleswig-holsteinischen Behörden mit dem Bundesumweltministerium 2015 ausgearbeitete "Gemeinsame Erklärung" wird von der aktuellen dänischen Regierung nicht umgesetzt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/3669) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3426) hervor.

Bislang können nach Darstellung der Bundesregierung insbesondere Dänen in sogenannten Bordershops in Schleswig-Holstein - und im geringeren Umfang in den Häfen in Mecklenburg-Vorpommern - Dosenbier (und andere Getränke) erwerben, ohne dafür Pfand nach deutschem Recht zu zahlen, wenn sie schriftlich erklären, die Getränke außerhalb Deutschlands zu trinken. Dabei handelt es sich vorwiegend um in Dänemark abgefülltes Bier. Die dänischen Behörden hatten diese Regelung kritisiert, da diese Dosen in Dänemark nicht recycelt wurden, sondern zur Vermüllung beitrugen. Die 2015 getroffene Gemeinsame Erklärung sah vor, dass Dänen, die in deutschen Bordershops Getränke kaufen, dänischen Pfand zahlen müssen. Dafür hätte die dänische Regierung ein entsprechendes Pfandsystem einrichten müssen. Dies ist aber nach Darlegung der Bundesregierung bisher nicht geschehen. Als Grund habe die dänische Regierung sich unter anderem auf eine noch nicht beschiedene Beschwerde des dänischen Handelsverbands bei der EU-Kommission berufen. Der Handelsverband ist demnach der Auffassung, dass die Nichterhebung des deutschen Pfandes eine rechtswidrige Beihilfe an deutsche Grenzhändler darstellt.

Grundsätzlich ist laut Antwort die Bundesregierung der Auffassung, dass die betroffenen Dänen für die Getränke auch Pfand nach deutschem Recht zu errichten haben. Der Bund habe in diesem Feld aber keine Vollzugskompetenz. Die Behörden in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern verträten hingegen eine andere Rechtsauffassung. Die Vollzugsbehörden in den beiden Ländern argumentierten, dass die Pfandpflicht zum Ziel habe, "bestehende Mehrwegsysteme zu fördern und restentleerte Einweggetränkeverpackungen in Deutschland in den Wirtschaftskreislauf zurückzugeben". Da die Käufer aus Dänemark beziehungsweise Skandinavien aber schriftlich versicherten, die Getränke außerhalb Deutschlands zu konsumieren, wo dann auch der Abfall anfalle, sei die Pfandpflicht nicht anzuwenden, fasst die Bundesregierung das Argument der Länder zusammen.




02. Führungsänderung im Schacht Konrad

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die im Schacht Konrad geplante Änderung der Führung im nördlichen Turm bedarf nach Auffassung der Bundesregierung keines atomrechtlichen Änderungsverfahrens. "Es handelt sich nicht um eine wesentliche Änderung und für diese Schachtförderanlage sind entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss Konrad auch keine ergänzenden qualitätssichernden Forderungen aus kerntechnischer Sicht festgelegt, so dass auch kein Änderungsantrag beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit zu stellen ist", schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/3584) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3352). Der Schacht Konrad wird derzeit zum Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle umgebaut.




03. Nitrat im Grundwasser

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat keine Daten zur durchschnittlichen Nitratbelastung von Grundwasserkörpern, deren Belastung oberhalb des Grenzwertes von 50 mg/l liegt. Im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie werde nur über die Unter- beziehungsweise Überschreitung des Grenzwertes berichtet, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/3550) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3086).




04. Aktionsprogramm in Erarbeitung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Das Bundeskabinett soll nach Planungen der Bundesregierung im Frühsommer 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz beschließen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/3545) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3272) zum Bienen- und Insektensterben hervor. Aktuell wird demnach das Programm erarbeitet. Die Öffentlichkeit und gesellschaftliche Akteure sollen ab dem Herbst einbezogen werden.




05. AKW-Bau im bulgarischen Belene

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Das bulgarische Parlament hat nach Darstellung der Bundesregierung das Moratorium zum Stopp des Baus eines Atomkraftwerkes (AKW) in Belene bewusst nicht aufgehoben. Dies geht aus einer Antwort (19/3444) auf einer Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3100) zum möglichen Weiterbau des AKW hervor. Demnach hat das Parlament vielmehr der Regierung empfohlen, "die Voraussetzungen für ein neues Projekt und ein damit verbundenes EU-konformes Ausschreibungs- und Finanzierungsverfahren zu schaffen". Der 1987 begonnene Bau eines Atomkraftwerks an dem Standort ist nach dem Moratorium von 2012 gestoppt worden. Hätte das Parlament dieses wieder aufgehoben, dann wäre "der ursprüngliche Regierungsbeschluss zur Errichtung zweier Reaktoren vom russischen Typ WWER-1000 V-466 wieder in Kraft gesetzt worden". Das sei aber nicht Ziel der Diskussion im Parlament gewesen, heißt es in der Antwort.




06. Änderung der Batterierichtlinie

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die EU-Kommission will 2020 voraussichtlich eine Änderung der Batterierichtlinie (2006/66/EG) vorschlagen. Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung aktuell keine Änderungen an den nationalen Sammel- und Verwertungsquoten für Batterien. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/3443) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3097) hervor. Demnach hat die Kommission bereits ein Evaluationsverfahren mit einer öffentlichen Anhörung durchgeführt. Laut Bundesregierung wird die Anpassung der Sammel- und Verwertungsziele Gegenstand weiterer Diskussionen sein.




07. Noch keine Zulassung für MTR3-Behälter

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) rechnet frühstens für das dritte oder vierte Quartal mit einer Entscheidung über die verkehrsrechtliche Zulassung des Behälters Castor MTR3. Auch die sicherheitstechnische Überprüfung der Nachweisführung in den sicherheits- und sicherungstechnischen Unterlagen im Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung der mit bestrahlten Brennelementen beladenen Behälter im Transportbehälterlager Ahaus läuft aktuell noch. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/3442) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2776) hervor. Geplant ist, in Ahaus Behälter mit Brennelementen aus dem Abklingbecken des Forschungsreaktors München-Garching zwischenzulagern. Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage darauf verwiesen, dass diese Brennelemente hoch angereichertes Uran enthalten.


Foto: Bundesregierung / Bergmann