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Magdeburg / ST: Schutz der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität in die Verfassung

Magdeburg, den 17. August 2018


Für ein demokratisches Land ohne Diskriminierung

 

Zur Entscheidung des Rechtsausschusses, die Landesregierung nicht aufzufordern, sich im Bundesrat für eine Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität einzusetzen, erklärt Sebastian Striegel, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

„Für uns Grüne ist klar: Wir streiten für eine demokratische Republik ohne Diskriminierung. Wir halten es angesichts der weiter vorhandenen Diskriminierung von LSBTTI-Menschen für geboten, den Schutz der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität auch im Grundgesetz zu verankern.

 

Für Sachsen-Anhalt haben wir eine entsprechende Änderung der Landesverfassung mit unseren Koalitionspartnern bereits vereinbart. Sie ist umzusetzen. Dafür liegen gute Vorschläge, auch der Betroffenen, auf dem Tisch.

 

Es ist vor diesem Hintergrund besonders bedauerlich, dass die CDU den Schutz der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität im Grundgesetz ablehnt. Mehr Mut gegen Diskriminierung täte ihr gut!

 

Das Land Sachsen-Anhalt wird sich in Folge der Entscheidung des Rechtsausschusses im Bundesrat enthalten. Das ist eine vertane Chance, auch auf Bundesebene für Gleichberechtigung zu sorgen. Wir Grüne bedauern, dass eine Einigung mit der CDU hier nicht möglich war.“