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24,6 Millionen EUR Erbschaft- und Schenkungsteuern für das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2017

20. August 2018


Im Jahr 2017 stieg die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 44,4 % gegenüber dem Vorjahr auf 24,6 Millionen EUR an. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt wurden davon 22,0 Millionen EUR auf unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen festgesetzt. Weitere 2,6 Millionen EUR wurden aufgrund von Schenkungen unter Lebenden fällig.

Insgesamt erteilte das Finanzamt im Jahr 2017 für 1 365 Erbschaften und Schenkungen Steuerbescheide. Darunter waren 1 214 unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen. Deren steuerpflichtiger Erwerb von zusammen 88,4 Millionen EUR wurde mit insgesamt 22,0 Millionen EUR versteuert.

Der durch Erbschaften hinterlassene Wert der Erwerbe vor Abzug von sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen war mit 129,4 Millionen EUR gut ein Fünftel höher als im Jahr 2016. Nach Abzug der sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen sowie Hinzurechnung steuerlich relevanter Vorerwerbe ergab sich für die Erwerbe von Todes wegen insgesamt ein steuerpflichtiger Erwerb von 88,4 Millionen EUR, damit 30,0 % mehr als 2016.

Der Flyer zur Erbschaft- und Schenkungsteuer für das Jahr 2017 gibt einen kurzen Einblick in die Ergebnisse dieser Statistik. Der Statistische Bericht wird Anfang November 2018 veröffentlicht.