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Katja Pähle zur LSVD-Kritik: "Das Verbot der Diskriminierung ist nicht teilbar"

Magdeburg, den 21. August 2018


Stellungnahme zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses:


Der Lesben- und Schwulenverband Sachsen-Anhalt kritisiert in einer Pressemitteilung vom heutigen Tage die vom Rechtsausschuss des Landtages am vergangenen Freitag verabschiedete Beschlussempfehlung zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität. Die Linksfraktion hatte beantragt, eine Bundesratsinitiative für die Aufnahme eines entsprechenden Verbots ins Grundgesetz zu unterstützen, wie es die Koalitionspartner in Sachsen-Anhalt entsprechend auch für die Landesverfassung vereinbart haben. Gleichwohl hatte der Rechtsausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen die Ablehnung des Antrags empfohlen.


Dazu erklärt die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle (Foto):


„Das Verbot der Diskriminierung von Menschen ist nicht teilbar. Das gilt auch und gerade für die Diskriminierung aufgrund geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung. Das Diskriminierungsverbot in der Landesverfassung wird kommen – so steht es im Koalitionsvertrag. Dass die CDU gleichzeitig ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz nicht im Bundesrat unterstützen will, muss sie mit ihren Wählerinnen und Wählern ausmachen.

 
Die Regeln der Zusammenarbeit in der Koalition sehen vor, dass sich die drei Regierungsfraktionen enthalten, wenn über einen Antrag keine Einigung erzielt werden kann. Der Rechtsausschuss hat jedoch jetzt auf Vorschlag des Grünen-Vertreters eine Ablehnung des Antrags zum Diskriminierungsverbot empfohlen – obwohl ihn zwei Parteien in der Sache richtig finden. Eine solche Beschlussempfehlung, bei der zwei Fraktionen gegen ihre Überzeugung abstimmen sollen, kann nicht funktionieren und entspricht nicht dem Geist des Koalitionsvertrags.

 
Die Zustimmung der SPD-Vertreter zu einer ablehnenden Beschlussempfehlung war vor diesem Hintergrund ein Fehler.“