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Regelung zu Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern nicht ausreichend

24. August 2018


Zum gestern vom Bundesgesundheitsminister vorgelegten Verordnungsentwurf, mit dem die Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern festgelegt werden sollen, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach (Foto) heute am Freitag:


"Das reicht bei weitem nicht. Nach dieser Verordnung sollen die Untergrenzen lediglich dort gelten, wo die Belastung des Personals am größten ist. Damit blieben 75 Prozent aller Krankenhäuser von der Regelung unberührt, obwohl in nahezu allen Bereichen mehr Personal gebraucht wird. Die hohen Arbeitsbelastungen des Pflegepersonals, die zu gefährlichen Pflegefehlern führen können, werden damit zementiert anstatt dauerhaft verbessert, wie es dringend nötig wäre.

Außerdem sollen die Pflegepersonaluntergrenzen lediglich für die pflegesensitiven Bereiche der Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie gelten, obwohl der Koalitionsvertrag Regelungen für alle bettenführenden Abteilungen vorsieht. Bezeichnend ist, dass die Einhaltung der geplanten Pflegepersonaluntergrenzen nur als Durchschnittswert monatsbezogen ermittelt werden – was dem einzelnen Patienten wenig helfen dürfte. All das reicht bei Weitem nicht aus, um die Krankenhausversorgung nachhaltig zu verbessern.

Dringend nötig wären konkrete Vorgaben zum Personalschlüssel, die die Relation von Pflegekraft pro Patient pro Schicht enthalten - auch um endlich internationale Vergleichbarkeit herzustellen. Grundlage dafür muss ein pflegefachlich anerkanntes Instrument zur Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs der Patienten sein, welches der DGB seit langem fordert.“