header-placeholder


image header
image
300

DGB begrüßt Einigung bei der Rente

29. August 2018


Zur Einigung der Koalition beim Thema Rente erklären der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann (Foto) und DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in Berlin:


"Mit diesem Vorhaben stabilisiert die Bundesregierung endlich das Rentenniveau und stoppt damit den Sinkflug der gesetzlichen Rente. Dafür haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lange gestritten“, so DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann. 

„Dieser erste wichtige Schritt hin zu einem Kurswechsel in der Rentenpolitik stärkt die gesetzliche Rente. Das liegt im Interesse der heute Beschäftigten und der Rentnerinnen und Rentner sowie künftiger Generationen“, ergänzt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Die gleichzeitig gesetzte Beitragssatzgrenze von 20 Prozent liegt allerdings vor allem im Interesse der Arbeitgeber und gefährdet eine nachhaltige Stabilisierung der Rentenversicherung. 

Ausdrücklich begrüßt der DGB die Leistungsverbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten wie auch die weitere teilweise Angleichung der Kindererziehungszeiten für vor und ab 1992 geborene Kinder - die sogenannte ,Mütter-Rente II'. Bei den Erwerbsgeminderten gilt es jedoch auch, bereits verrentete Menschen zu berücksichtigen. Nur so können die Verbesserungen ihre volle Wirkung entfalten. Dagegen ist es richtig und gerecht, dass die Bundesregierung sich entschieden hat dafür zu sorgen, dass alle Mütter von vor 1992 geborenen Kindern profitieren. Das kann aber nicht davon ablenken, dass die Finanzierung der Mütter-Rente aus Beitragsmitteln ein Fehler ist. Kindererziehung zu honorieren ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die deshalb aus Steuermitteln bezahlt werden muss. 

Sinnvoll sind Überlegungen, wie Menschen mit niedrigem Einkommen entlastet werden können. Allerdings gibt es dafür weitaus geeignetere Wege als die heutige Gleitzone bei den Midijobs auszuweiten. Unerwünschte Nebenfolgen wären Fehlanreize am Arbeitsmarkt und Beitragsausfälle bei den Sozialversicherungen. Eine Alternative ist das Modell eines vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung durchgerechneten Entlastungsbetrages für Sozialversicherungsbeiträge, das bei der Einkommensteuer ansetzt."