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Gesamtentwicklung Einnahmen Grundsteuer B Anhang 1

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V.: Mindestens jede fünfte Kommune erhöht jährlich die Grundsteuer

3. September 2018


Vergleich der Grundsteuer B in Sachsen-Anhalt 


Für die Ertragssituation der Kommunen spielen auch die Hebesätze für die Grundsteuer
eine nicht unwesentliche Rolle. Die Einnahmen aus der Grundsteuer B sind von 212,0
Mio. Euro im Jahr 2012 auf 233,8 Mio. Euro im Jahr 2017 gestiegen.






Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der notwendigen
Reform der Grundsteuer hat unser Landesverband die Entwicklung der Hebesätze
bei der Grundsteuer B in den 100 größten Städten und Gemeinden des Landes seit
2012 untersucht. 


Durchschnittliches Belastungsniveau seit 2012 kontinuierlich gestiegen

Die Grundsteuer wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. Damit trifft sie so
gut wie alle Bürger, da sie entweder selbst Hausbesitzer sind oder die Steuer über die
Mietnebenkosten bezahlen. Die Kommunen bessern ihre Haushalte gern über diese
Steuer auf, verbunden mit einer Anhebung der Hebesätze.

Der durchschnittliche Hebesatz aller 218 politisch selbständigen Städte und Gemeinden in
Sachsen-Anhalt ist seit 2012 bei der Grundsteuer B um 21 Prozentpunkte gestiegen, von
394 v.H. im Jahr 2012 auf 415 v.H. im Jahr 2017. Dies bedeutet eine
Steigerung um 5,3 Prozent.




Das Gesamtniveau und die Steigerungsraten sind im Bundesvergleich moderat, was aber
noch nicht viel über die tatsächliche Belastung der Bürger aussagt. Der durchschnittliche
Hebesatz betrug bundesweit 2012 bereit 425 v.H. und liegt im Jahr 2017 bei über 470 v.H.
Dies bedeutet im gleichen Zeitraum eine Steigerung von über 10 Prozent auf
Bundesebene.


Mindestens jede fünfte Kommune erhöht jährlich die Hebesätze

Von den näher untersuchten 100 größten Städten und Gemeinden des Landes haben im
Jahr 2017 insgesamt 23 den Hebesatz bei der Grundsteuer B gegenüber dem Vorjahr
2016 gesteigert. Gleichzeitig haben 8 Kommunen eine Absenkung vorgenommen. Das
Ergebnis ist sehr differenziert zu betrachten, aber teilweise auch erschreckend. 

Die Anhebungen bzw. Absenkungen machen in Einzelfällen nur einen Prozentpunkt aus,
gehen aber in der Spitze bis zu einer Veränderung von 90 Prozentpunkten bei Köthen und
75 Prozentpunkten bei Barleben.

Im Jahr 2016 hatten 22 Kommunen den Hebesatz gegenüber dem Vorjahr angehoben und
5 abgesenkt. 2015 und 2014 waren es jeweils 28 Anhebungen, also schon mehr als ein
Viertel, bei 8 bzw. 3 Absenkungen. Im Jahr 2013 erhöhten 27 Kommunen den Hebesatz, 9
nahmen eine Absenkung gegenüber dem Vorjahr vor.

Auch für 2018 zeichnet sich die Fortsetzung dieses Trends ab. Eine offizielle Statistik liegt
noch nicht vor. Ebenso können noch Veränderungen eintreten. Von den betrachteten
Städten und Gemeinden sind aber bei 20 bereits Steigerungen bekannt. Absoluter
Spitzenreiter ist 2018 die Gemeinde Barleben mit einer Steigerung gegenüber 2017 um
sagenhafte 250 Prozentpunkte. 


Damit hat jeweils mindestens ein Fünftel der 100 größten Städte und Gemeinden
den Hebesatz bei der Grundsteuer B in den betrachteten Jahren erhöht. Damit zählt
die Grundsteuer B zu den größten und beliebtesten kommunalen Steuerschrauben.



Spannweite zwischen den Kommunen wird immer größer


Wie differenziert die Entwicklung ist, machen auch die folgenden Betrachtungen deutlich.
Zum einen liegt die Spannweite beim Hebesatz der Grundsteuer B in den betrachteten
Kommunen im Jahr 2018 in der Spitze bei 700 v.H. in der Gemeinde Barleben bis 300 v.H.
in der Stadt Leuna. Im Jahr 2017 lag die Stadt Köthen noch mit 510 v.H. an der Spitze. In
allen betrachteten Jahren hat Leuna mit 300 v.H. die niedrigsten Werte aufzuweisen, 2012
und 2013 noch gemeinsam mit Klötze und sogar Barleben.

Zum anderen hat es eine deutliche Verschiebung gegeben, die die tendenzielle
Verteuerung bei der Grundsteuer B deutlich macht. Im Jahr 2012 lagen 84 Städte und
Gemeinden in der Spanne zwischen 300 bis 399 v.H., dementsprechend 16 in der Spanne
zwischen 400 bis 500 v.H. Im Jahr 2017 lag die Stadt Köthen bereits über 500 v.H., 37 in
der Spanne zwischen 400 bis 500 und 62 zwischen 300 und 400. Im Jahr 2018 zeichnet
sich eine erneute Verschiebung zu den höheren Werten ab.

Allerdings weist die Stadt Leuna nicht den niedrigsten Wert aller Städte und Gemeinden
im Lande aus. Die knapp 1.000 Einwohner zählende Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg im
Bördekreis hatte 2017 mit 100 v.H. Hebesatz den Bestwert, im Jahr 2016 konnte man sich
sogar einen Hebesatz von 0 Prozent leisten. 



Höchste Steigerung seit 2012 in Barleben, Biederitz und Köthen

Betrachtet man die größten Anstiege der Hebesätze bei der Grundsteuer B im gesamten
Zeitraum 2012 bis 2017 so liegen Barleben mit 150, Biederitz mit 152 und Köthen mit 115
Prozentpunkten Steigerung ziemlich einsam an Spitze. Bei der Gemeinde Barleben
kommen 2018 noch einmal 250 Prozentpunkte Steigerung dazu.

Immerhin gelang es fast 30 Städten und Gemeinden in dem betrachteten 5-
Jahreszeitraum die Hebesätze konstant zu halten oder marginal abzusenken.
Die Ursachen für die Erhöhungen hängen meistens mit der notwendigen Konsolidierung
der Haushalte zusammen. Hausbesitzer und Mieter sind in der Regel für die
Kommunalpolitik leichte Opfer von Steuererhöhungen. Der Steuerzahler kann es ja
ausbaden. Statt Einsparungen zu suchen, wählt man lieber den Weg über
Steuererhöhungen. Vorher hat man, wie insbesondere im Fall Barleben, kräftig über seine
Verhältnisse gelebt. Unverständlich ist die Entscheidung zur Erhöhung der Grundsteuer B
auch deshalb, weil Barleben sowieso schon die dritthöchste Realsteuerkraft 2017 im
Landesvergleich hat. 



Forderungen des Bundes der Steuerzahler

Die Reform der Grundsteuer darf nicht zu Steuererhöhungen führen. Das
permanente Drehen an der Steuerschraube muss auch deshalb eingeschränkt
werden, damit Wohnen noch bezahlbar bleibt. Dass es auch anders geht, zeigt das
Beispiel der Stadt Wolmirstedt, wo der Stadtrat in diesem Jahr die vorgeschlagene
drastische Erhöhung der Grundsteuer B abgelehnt hat. Wir fordern von allen
Städten und Gemeinden eine verantwortungsvolle und bezahlbare Ausgabenpolitikohne
Steuererhöhungen. 



Foto Quelle: Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle(Saale).