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Magdeburg / ST: Kabinett verabschiedet Haushaltsgesetzentwurf 2019

Magdeburg, den 4. September 2018


Schröder: Fast 30 % des Haushaltsvolumens gehen an die Kommunen!

 

Finanzminister André Schröder (Foto) zur Beschlussfassung der LR zum Haushaltsgesetz 2019: „Heute wurde der Landeshaushalt 2019 endgültig durch die Landesregierung beschlossen und wird nun dem Landtag zugeleitet. Der Haushalt 2019 zeichnet sich durch ein steigendes Gesamtvolumen, eine weiterhin hohe Investitionsquote und verstetigten Schuldenabbau aus. Die prioritären Projekte der Landesregierung werden um- und die kommunalfreundliche Politik der Landesregierung fortgesetzt. Auf die Entnahme von Rücklangen wird vollständig verzichtet.“

 

Gesamtvolumen, Investitionen und Schuldenabbau (in Mio. €)


Gesamtvolumen





Prioritäre Projekte der „Kenia-Koalition“ werden ausfinanziert

 

Für den Polizeivollzug erreichen wir mit dem Haushalt 2019 zum Jahresende 2019 ein Zwischenziel von 6.330 Vollzeitstellen (fachlich richtig: Vollzeitäquivalenten = VzÄ). Zum Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2021 sollen es 6.400 VzÄ werden. Dabei werden die Übernahme aller Anwärter/-innen, die Verlängerung der Wachpolizei sowie weitere Personalmaßnahmen finanziert. Auch ist die Einstellung von 600 neuen Anwärtern/-innen garantiert, die ihre Ausbildung in Aschersleben im kommenden Jahr beenden werden.

 

Für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen wurde das Koalitionsziel von 14.500 VzÄ auf Ende 2019 vorgezogen. Das gilt auch für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen, auch hier wird das Koalitionsziel für Anfang 2021 von 1.900 VzÄ schon Ende 2019 erreicht. Zur Stärkung der Schulen wird auch die Zahl von 1.800 Pädagogischen Mitarbeitern/-innen bereits Ende 2019 erreicht. Für die Kinderbetreuung (KiFöG) sind 2019 Ausgaben von 393 Mio. Euro vorgesehen. Gegenüber 2018 erhöhen sich die Ausgaben danach um gut 46 Mio. Euro. Auch wird die seit 2017 um 15 Mio. € erhöhte Grundfinanzierung der Hochschulen fortgesetzt.

 

Kommunalfreundliche Politik wird von der Landesregierung fortgesetzt

 

Insgesamt gehen fast 30% des Haushaltsvolumens (gut 3,2 Mrd. Euro) an den kommunalen Bereich, davon rd. 1,59 Mrd. Euroaußerhalb des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Mit dem seit dem Jahr 2017 geltenden Finanzausgleichsgesetz wurde die Finanzausgleichsmasse auf jährlich 1.628 Mio. Euro angehoben – für fünf Jahre fest!

Mit dieser Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen und erheblich größerer Planungssicherheit wurde eine der wichtigsten Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

 

Zahlungen an die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes, aufgeteilt nach den Einzelplänen (Ressorts):




Sportstättenförderung und Investitionen in den kommunalen Brandschutz; Landesstraßenbau

 

Für Investitionen in kommunale Sportstätten und in den kommunalen Brandschutz werden der Investitionspauschale, die eigentlich über das FAG ausgereicht wird, 2019 insgesamt 10 Mio. Euro vorab entnommen. Von diesen Mitteln stehen dann 2019 7,65 Mio. Euro für Investitionen in kommunale Sportstätten zur Verfügung.

 

Darüber hinaus stehen für den kommunalen Sportstättenbau Mittel in Höhe von 400.000 Euro für das Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung. Zudem sind für die Absicherung überjähriger Projekte Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. Euro zu Lasten der Haushalte 2020/2021 und 2022 eingeplant.

 

Für den kommunalen Brandschutz sind Ausgaben in Höhe von 7,65 Mio. Euro zur Förderung des Brandschutzes und für die zentrale Beschaffung von Brandschutzfahrzeugen geplant. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 wird eine Steigerung der Ausgaben um 3,9 Mio. Euro erreicht. Dieses Niveau wird über Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15,3 Mio. Euro auch für die Jahre 2020 und 2021 gesichert (jeweils 7,65 Mio. Euro).

 

Für den Landesstraßenbau sind gut 85 Mio. Euro vorgesehen. Davon werden etwa 57 Mio. Euro vom Land finanziert und ca. 28 Mio. Euro aus Entflechtungsmitteln des Bundes.

 

Finanzminister André Schröder fasst das Ergebnis wie folgt zusammen:

 

„Für die Landesentwicklung und für unsere Kommunen ist uns mit dem Haushalt 2019 ein gutes Gesamtpaket gelungen. Es wird ein ausgeglichener Haushalt ohne Rücklagenentnahme sein, die schwarze Null steht und die Konsolidierungshilfe ist wieder gesichert. Gleichzeitig kann die Landesregierung weiterhin gestalten.“