Schröder: Fast 30 % des Haushaltsvolumens gehen an die Kommunen!
Finanzminister André Schröder (Foto) zur Beschlussfassung der LR zum Haushaltsgesetz 2019: „Heute wurde der Landeshaushalt 2019 endgültig durch die Landesregierung beschlossen und wird nun dem Landtag zugeleitet. Der Haushalt 2019 zeichnet sich durch ein steigendes Gesamtvolumen, eine weiterhin hohe Investitionsquote und verstetigten Schuldenabbau aus. Die prioritären Projekte der Landesregierung werden um- und die kommunalfreundliche Politik der Landesregierung fortgesetzt. Auf die Entnahme von Rücklangen wird vollständig verzichtet.“
Gesamtvolumen, Investitionen und Schuldenabbau (in Mio. €)
Gesamtvolumen Prioritäre Projekte der „Kenia-Koalition“ werden ausfinanziert
Für den Polizeivollzug erreichen wir mit dem Haushalt 2019 zum Jahresende 2019 ein Zwischenziel von 6.330 Vollzeitstellen (fachlich richtig: Vollzeitäquivalenten = VzÄ). Zum Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2021 sollen es 6.400 VzÄ werden. Dabei werden die Übernahme aller Anwärter/-innen, die Verlängerung der Wachpolizei sowie weitere Personalmaßnahmen finanziert. Auch ist die Einstellung von 600 neuen Anwärtern/-innen garantiert, die ihre Ausbildung in Aschersleben im kommenden Jahr beenden werden.
Für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen wurde das Koalitionsziel von 14.500 VzÄ auf Ende 2019 vorgezogen. Das gilt auch für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen, auch hier wird das Koalitionsziel für Anfang 2021 von 1.900 VzÄ schon Ende 2019 erreicht. Zur Stärkung der Schulen wird auch die Zahl von 1.800 Pädagogischen Mitarbeitern/-innen bereits Ende 2019 erreicht. Für die Kinderbetreuung (KiFöG) sind 2019 Ausgaben von 393 Mio. Euro vorgesehen. Gegenüber 2018 erhöhen sich die Ausgaben danach um gut 46 Mio. Euro. Auch wird die seit 2017 um 15 Mio. € erhöhte Grundfinanzierung der Hochschulen fortgesetzt.
Kommunalfreundliche Politik wird von der Landesregierung fortgesetzt
Insgesamt gehen fast 30% des Haushaltsvolumens (gut 3,2 Mrd. Euro) an den kommunalen Bereich, davon rd. 1,59 Mrd. Euroaußerhalb des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Mit dem seit dem Jahr 2017 geltenden Finanzausgleichsgesetz wurde die Finanzausgleichsmasse auf jährlich 1.628 Mio. Euro angehoben – für fünf Jahre fest! Mit dieser Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen und erheblich größerer Planungssicherheit wurde eine der wichtigsten Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
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