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Wirtschaftsrat begrüßt Abkehr des Bundesfinanzministeriums von der Digital Services Tax

5. September 2018


Wolfgang Steiger: Die Dämonisierung großer Digitalunternehmen und digitaler Geschäftsmodelle hätte den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt


Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. sieht sich in seiner kritischen Haltung gegenüber den von der EU-Kommission vorgelegten Konzepten zur Besteuerung von digitalen Geschäftsmodellen bestätigt. „Wir unterstützen, dass das Bundesfinanzministerium eine Abkehr von der Digital Service Tax empfiehlt. Die Dämonisierung großer Digitalunternehmen und digitaler Geschäftsmodelle hätte den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt“, erklärt Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V. Das einseitige Vorpreschen der Europäischen Union ist insbesondere vor dem Hintergrund des derzeit schwierigen internationalen Handelsklimas problematisch. Andere Nationen insbesondere die USA könnten die angedachte und nicht abgestimmte Besteuerung als Strafsteuer oder Abwehrzoll interpretieren. Das in der Europäischen Union zu vernachlässigende Volumen der potentiellen Steuermehreinnahmen von zwei bis fünf Milliarden Euro pro Jahr steht aus Sicht des Wirtschaftsrates in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen und handelspolitischen Verwerfungen, die die Umsetzung der Pläne der EU-Kommission zwangsläufig auslösen würden.

 
Der Wirtschaftsrat empfiehlt der Bundesregierung, die Ablehnung der als Zwischenlösung konzipierten und umsatzbasierten „Digital Services Tax“ auch nachdrücklich auf Ebene der Europäischen Union und der OECD zu vertreten. „Durch die Ausgestaltung als umsatzbasierte Zusatzsteuer käme es aufgrund der Anrechnungssystematik zu Doppelbesteuerungen und im Falle von geschäftlichen Aktivitäten mit geringerer Marge sogar zur Abschöpfung des gesamten Unternehmensgewinns“, erläutert Wolfgang Steiger.

 
Darüber hinaus fordert der Wirtschaftsrat, die von der EU avisierte langfristige Lösung, die Erweiterung der Betriebsstättendefinition um eine sogenannte „Digitale Präsenz“, nicht im Rahmen eines europäischen Alleingangs zu adressieren. Vielmehr sollte eine Änderung mit dieser Tragweite hinsichtlich steuerlicher Anknüpfungspunkte auf Ebene der OECD diskutiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch die international für die Abgrenzung der Besteuerungsrechte maßgeblichen zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen einheitlich angepasst werden können.