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csm Portrait Staatssekretaer Willingmann Copyright MW Andreas Lander 3952072f4e

Magdeburg / ST - Meistergründungsprämie: Finanzierung soll ab 2019 umgestellt werden

Magdeburg, den 11. September 2018


Willingmann: „Werden Bürokratieaufwand für Handwerker so gering wie möglich halten“  

 

 

Um dem Gründungsgeschehen im Handwerk einen Schub zu versetzen, hat das Land Sachsen-Anhalt vor gut einem Jahr die Meistergründungsprämie eingeführt. Mit großem Erfolg: Schon mehr als 100 Handwerksmeister, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen, haben seit Juli 2017 von der Prämie in Höhe von 10.000 Euro profitiert. Die Finanzierung der Förderung hatte das Land bislang ausschließlich selbst getragen. Das wird sich voraussichtlich zum 1. Januar 2019 ändern.

 

Ab kommendem Jahr beabsichtigt das Land, für die Finanzierung auf Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zuzugreifen und dadurch den Landeshaushalt zu entlasten. Auch wenn einzelne Fragen zur Umstellung der Finanzierung noch offen sind, wird sich für gründungswillige Handwerksmeister kaum etwas ändern, betont Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto): „Wie schon bei unserer Richtlinie aus dem vergangenen Jahr werden wir den Bürokratieaufwand für Handwerksmeister so gering wie möglich halten.“

 

Wie bisher auch sollen Handwerker, die mindestens 15.000 Euro investieren, mit 10.000 Euro gefördert werden. Es wird eine Pauschalfinanzierung angestrebt, so dass die Handwerker einzelne Ausgaben hinterher nicht nachweisen müssen. „Nach derzeitigem Planungsstand werden die Antragssteller auch keine zusätzlichen Angaben in den Antragsdokumenten machen müssen“, erläutert der Minister. Geringfügig erhöhen wird sich lediglich der Umfang des Förderbescheides, weil dort künftig allgemeine Auflagen der EU vermerkt werden müssen. Nach EU-Vorgaben werden geförderte Betriebe zudem verpflichtet sein, ein Plakat auszuhängen, das auf die EU-Förderung hinweist und von der Investitionsbank mit dem Zuwendungsbescheid zugestellt wird.

 

„Es zeichnet sich ab, dass die Umstellung der Finanzierung zu keinen gravierenden Änderungen für die Handwerksmeister führen wird“, betont Willingmann. Er werde die noch erforderlichen Abstimmungsprozesse aber weiterhin genau im Blick behalten und auf einfache Lösungen im Sinne des Handwerks drängen.